Ziel dieser Soforthilfe ist es, finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, wenn andere Maßnahmen des Bundes und des Landes nicht greifen. „In einem ersten Schritt werden Stipendien bereitgestellt, um freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten Arbeitsperspektiven zu ermöglichen“, erläutert Kulturlandesrätin Beate Palfrader. Bewerbungen werden bis zum 15. Mai 2020 angenommen.
Weiters werden mit Atelierförderungen und Kunstankäufen insbesondere bildende KünstlerInnen unterstützt.
Um von den Kulturvereinen und Kulturschaffenden finanziellen Druck zu nehmen, werden Erleichterungen in den laufenden Förderverfahren geschaffen. Förderzusagen bleiben aufrecht, auch wenn es zu Verschiebungen kommt. Weiters wird im Fall einer Absage auf die Rückforderung von Förderungen verzichtet, wenn bereits Kosten angefallen sind oder noch bezahlt werden müssen. Um Liquiditätsprobleme von jahresgeförderten Kulturinstitutionen zu verhindern, können Förderraten vorzeitig ausbezahlt werden.
Längerfristige Maßnahmen können erst nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und Abstimmung mit den sonstigen Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene festgelegt werden.
Abteilung Kultur des Landes Tirol
Telefon + 43 512 508 3752 E-Mail: kultur@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/kulturLinks zu Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes:
- Härtefallfonds für EPU, neue Selbständige, freie DienstnehmerInnen und KleinunternehmerInnen der WK Tirol: www.wko.at/corona
- COVID 19-Fonds für KünstlerInnen und KulturvermittlerInnen: www.ksvf.at
- Zusätzlich unterstützen die Verwertungsgesellschaften ihre Mitglieder: AKM und OESTIG – Musikschaffende: www.akm.at
- LSG – Musiklabels, InterpretInnen: www.lsg.at
- Bildende Kunstschaffende: www.bildrecht.at
- Audiovisuelle Medien: www.vam.cc
- SchriftstellerInnen und ÜbersetzerInnen: www.literar.at