Diese wird üblicherweise in der 4. Klasse Volksschule absolviert. Wer die freiwillige Radfahrprüfung besteht, darf mit dem „Radführerschein“ bzw. Radfahrausweis unbeaufsichtigt am Straßenverkehr teilnehmen. Ohne die Radfahrprüfung dürfen Kinder erst ab zwölf Jahren ohne Begleitung alleine mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs sein. In Tirol koordiniert und begleitet die Mobile Jugendverkehrsschule Tirol seit 50 Jahren federführend die Prüfungen sowie zwei praktische Trainingseinheiten. Die Jugendverkehrsschule ist bei der Bildungsdirektion für Tirol angesiedelt.
Neu im Programm: E-Scooter
Ab diesem Schuljahr gibt es eine Neuerung: Da viele Kinder und Jugendliche gerne mit E-Scootern fahren, kann bei den praktischen Übungen auch mit dem Roller trainiert werden. „Die Vorbereitung auf den Radführerschein hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten etabliert und ist wesentlich, um Kindern Sicherheit im Straßenverkehr zu geben. Auch neue Entwicklungen finden Platz – nun stellen wir E-Scooter bereit, mit denen die Kinder in sicherer Umgebung üben können“, freut sich Verkehrs- und Mobilitätslandesrat René Zumtobel. Insgesamt zehn E-Scooter wurden aus Mitteln des Tiroler Verkehrssicherheitsfonds angekauft und der Mobilen Jugendverkehrsschule zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2025 gab es zudem neue Fahrräder für die Übungseinheiten. Die Übung mit dem E-Scooter ist freiwillig und nicht prüfungsrelevant.Steigende Zahl an Unfällen mit E-Scooter
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern hat in den vergangenen Jahren rapide zugenommen. 2025 wurden 51 E-Scooter-FahrerInnen auf Tirols Straßen schwer und 180 leicht verletzt. Österreichweit war ein Viertel der verletzten E-Scooter-FahrerInnen unter 14 Jahre alt. Viele dieser Unfälle sind auf Fahrfehler, überhöhte Geschwindigkeit und die Missachtung von Ver- und Geboten zurückzuführen.Rechtlicher Hintergrund
Kinder unter zwölf Jahren dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur dann ohne Begleitung einer Aufsichtsperson mit dem Fahrrad oder E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie einen Radfahrausweis haben. Für Kinder bis zwölf Jahre gilt Helmpflicht am Fahrrad, am E-Bike bis 14 Jahre und am E-Scooter muss bis zum 16. Geburtstag ein Helm getragen werden. Die Helmpflicht gilt auch für Kinder, die in einem Fahrradanhänger oder Kindersitz befördert werden.
Gehsteig? Na! Straße? Ja!
So lautet einer der prägnanten Sprüche der aktuellen Verkehrssicherheitskampagne des Landes. Durch zielgruppenspezifische Werbung und verstärkte Polizeikontrollen sollen E-Scooter künftig nicht mehr auf Gehsteigen zu sehen sein. Auch weitere Regeln werden kommuniziert und kontrolliert. Beispielsweise die Helmpflicht am E-Scooter bis 16 Jahre, die Promillegrenze von 0,5 oder die höchstzulässige Geschwindigkeit von 25 km/h.Weitere Informationen zur Kampagne: www.tirol.gv.at/obacht