02. September 2026

Die Kinderbildungs- und Kinderbetreuungslandschaft in Tirol

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Tirol ist das erste Bundesland in Österreich, das ein Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung eingeführt hat.

Tirol ist das erste Bundesland in Österreich, das ein Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung eingeführt hat.
Was heißt das eigentlich?
■ Das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes wurde erfolgreich umgesetzt. Allen Kindern, die fristgerecht angemeldet wurden, ist für das Betreuungsjahr 2026/27 bereits ein Platz vermittelt worden.
■ Ziel ist es, jedem Kind in Tirol ab dem zweiten Geburtstag einen bedarfsgerechten, wohnortnahen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.
■ Über die digitale Anmeldeplattform FRIDA melden Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihren Bedarf für einen Platz in Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort. Die Anmeldefrist läuft jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Jänner des darauffolgenden Jahres.
■ Wichtig: Nachmeldungen sind ganzjährig möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung besteht nur, wenn die Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist erfolgt.
■ Die Anmeldungen werden über die digitale Anmeldeplattform FRIDA gesammelt.
■ Dann werden die Betreuungsplätze bestmöglich wohnortnah von den zuständigen Gemeinden bzw. den privaten Erhaltern zugeteilt.
■ Sollten alle Möglichkeiten einer Platzzuteilung seitens Gemeinden und privater Erhalter ausgeschöpft worden sein, unterstützen KoordinatorInnen des Landes dabei, einen geeigneten Platz in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes zu vermitteln.
Mehr Infos unter: www.tirol.gv.at/frida

Land Tirol / 04_Grafik / Zum Vergrößern auf das Bild klicken
 

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