13. Oktober 2026

FRIDA findet Ihren Platz.

Beitrag teilen
Das müssen Sie wissen!

Wer muss über FRIDA angemeldet werden?

FRIDA ist für alle Kinder bis 15 Jahre, die erstmalig einen Platz in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einem Hort benötigen bzw. in eine andere Einrichtung wechseln. Besucht ein Kind bereits eine Einrichtung, werden die Daten automatisch übertragen. Es braucht keine zusätzliche Anmeldung über FRIDA. Ändert sich das Betreuungsausmaß innerhalb derselben Einrichtung, sollte dies direkt mit dem Erhalter bzw. der Einrichtung besprochen werden. Ein Wechsel der Einrichtungsart – beispielsweise von Kinderkrippe zu Kindergarten oder von Kindergarten zu Hort – gilt auch beim gleichen Erhalter (z. B. Gemeinde) als Einrichtungswechsel und erfordert eine neue Anmeldung über FRIDA.

Wann müssen die Kinder angemeldet werden?

Die Anmeldefrist für Kinderkrippen und Kindergärten läuft von 1. Dezember bis zum 31. Jänner des Folgejahres, jene für Horte bis 30. April. Wichtig zu wissen: Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist spielt keine Rolle. Es gilt kein „First come, first served“-Prinzip.

Wann gilt das Recht auf Vermittlung?

Das Recht auf Vermittlung gilt für alle Kinder, die im angemeldeten Betreuungsjahr den zweiten Geburtstag feiern und innerhalb der gesetzlichen Frist auch angemeldet wurden.

Sind Anmeldungen außerhalb der Anmeldefrist über FRIDA möglich?

Nachmeldungen sind ganzjährig möglich. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung besteht nur bei fristgerechter Anmeldung.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Grundsätzlich: https://service.tirol.gv.at öffnen, „Privatperson“ auswählen, mit der ID Austria anmelden (Hinweis: Die „Einfache Anmeldung“ mit der E-Mail-Adresse steht bei FRIDA nicht zur Verfügung), FRIDA auswählen, eine neue Anmeldung starten und anschließend die abgefragten Informationen in den Registerkarten ausfüllen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter www.tirol.gv.at/frida. Außerdem stehen Ihnen die KoordinatorInnen des Landes bei Fragen zur Verfügung. Die Daten können jederzeit innerhalb der Anmeldefrist bearbeitet werden – unabhängig davon, ob der Entwurf gespeichert oder die Daten abgeschickt wurden. Wichtig ist, dass die Daten bis zum Ende der Anmeldefrist abgeschickt wurden.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Für die Anmeldung bei FRIDA benötigen Sie eine ID Austria sowie eine Bestätigung des Dienstverhältnisses, der Karenz, der Ausbildung oder der AMS- Arbeitssuchendmeldung. Sind formlose Schreiben ausreichend? In den Schreiben müssen folgende Angaben klar ersichtlich sein:
  • ArbeitgeberIn/Ausbildungsstätte
  • Datum
  • Bestätigung der Berufstätigkeit oder Ausbildung
  • Eindeutige Bestätigung durch ArbeitgeberInnen/Ausbildungsstätte (z. B. Stempel oder Unterschrift)
Bei Fragen stehen die KoordinatorInnen des Landes gerne zur Verfügung.

Funktioniert die Anmeldung auch ohne ID Austria?

In Ausnahmefällen ist auch eine Anmeldung direkt bei der Gemeinde bzw. dem Erhalter möglich. Alle Anmeldungen werden jedoch über FRIDA gesammelt. Damit wird der Verwaltungsaufwand verringert und es bleibt mehr Zeit für persönliche Gespräche.

Wo gebe ich die Nachmittagsbetreuung an?

Es gibt unterschiedliche Formen von Mittags- und Nachmittagsbetreuungen: Die schulische Nachmittagsbetreuung wird direkt über die Schulen organisiert (es benötigt keine Anmeldung über FRIDA). Die Mittags- oder die Nachmittagsbetreuung bei einem Hort wird über FRIDA angemeldet. Da die Gemeinden häufig Erhalter der Kinderbildungseinrichtungen und Schulen sind, kann es vorkommen, dass die Mittags- oder Nachmittagsbetreuung im Rahmen einer bedarfsorientierten Mittagsbetreuung oder schulischen Nachmittagsbetreuung abgedeckt wird.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Nach Abschluss der Anmeldefrist erfolgt die Zuteilung der Plätze durch die privaten bzw. öffentlichen Erhalter. Die Einrichtungen können jederzeit Kontakt mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten aufnehmen. Über den Status der Anmeldung werden Eltern bzw. Erziehungsberechtigte per E-Mail informiert.

Haben die Art der Berufstätigkeit oder Ausbildung Einfluss auf die Reihung?

Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit oder Ausbildung ausgeübt wird. Für die Reihung werden gesetzliche Kriterien herangezogen. Wann bekommt man Bescheid, welcher Platz zugewiesen wurde?
Dies kann von Erhalter zu Erhalter variieren. Die Person, die das Kind angemeldet hat, erhält eine E-Mail, sobald ein Platz in einer Einrichtung zugesagt wurde. Kann ein zugewiesener Platz abgelehnt werden?
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können den Platz ablehnen. War dieser bedarfsgerecht und in angemessener Entfernung zur Hauptwohnsitzgemeinde, gilt der Vermittlungsauftrag der Gemeinde als erfüllt. Die zuständigen Stellen bemühen sich weiterhin um eine passende Lösung.

Was passiert, wenn in der Wunscheinrichtung kein Platz ist?

Die Angabe einer Wunscheinrichtung hilft den Gemeinden bei der Zuteilung der Plätze. Sie planen die Vergabe und können die Anmeldung auch einer anderen Einrichtung zuteilen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden per E-Mail über den Status der Anmeldung informiert. Es gelten die gesetzlichen Reihungskriterien. Auch bei privaten Einrichtungen werden die Anmeldungen entsprechend der Reihungskriterien gereiht. Ist kein Platz frei, wird die Anmeldung an die zweitgenannte private Einrichtung oder an die Hauptwohnsitzgemeinde weitergeleitet. Die Koordinierungsstelle des Landes unterstützt Gemeinden bei der Platzvermittlung.

Sind Angaben zum Betreuungsumfang wie (Ferien-)Zeiten oder Mittagessen verbindlich?

Es ist verständlich, dass in gewissen Lebenssituationen der voraussichtliche Betreuungsbedarf nicht im Detail abgeschätzt werden kann. Für die Gesamtkoordination ist es aber wichtig, dies so vollständig wie möglich anzugeben. Abweichungen können im Bedarfsfall in direkter Rücksprache mit dem Erhalter bzw. der Einrichtung adaptiert werden.

Kann man mehrere Anmeldungen für ein Kind vornehmen?

Es ist nur eine Anmeldung pro Kind möglich. Mehrfachanmeldungen werden automatisch erkannt und nicht berücksichtigt. Bei einem unterjährigen Wechsel (z. B. von Kinderkrippe zu Kindergarten) kann eine neue Anmeldung eingebracht werden. Dies muss mit allen beteiligten Einrichtungen abgestimmt werden.

Wer steht bei Fragen zur Verfügung?

Eine Übersicht der Kontaktmöglichkeiten unter: www.tirol.gv.at/frida
 

Letzte Ausgaben