Nachdem die Daten über FRIDA eingemeldet wurden und die Anmeldefrist beendet ist, startet die Zuteilung der Plätze durch die privaten bzw. öffentlichen Erhalter. Eine Kontaktaufnahme durch die Einrichtung mit Eltern ist jederzeit möglich.
Wie lange können die Daten in der Anmeldeplattform bearbeitet werden?
Die Daten können jederzeit innerhalb der Anmeldefrist bearbeitet werden – unabhängig davon, ob der Entwurf gespeichert oder die Daten abgeschickt wurden. Wichtig ist, dass mit Ende der Anmeldefrist (31. Jänner 2026) die Daten als „abgeschickt“ gelten.Kann der Status der Anmeldung mitverfolgt werden?
Ja. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten eine E-Mail, sobald die Anmeldedaten eingegangen sind und der Datensatz in Bearbeitung ist. Eine weitere E-Mail wird übermittelt, wenn ein Platz zugeteilt wurde.Wo gebe ich die Nachmittagsbetreuung an?
Es gibt unterschiedliche Formen von Mittags- und Nachmittagsbetreuungen: Die schulische Nachmittagsbetreuung wird direkt über die Schulen organisiert (es benötigt keine Anmeldung über FRIDA). Die Mittags- oder die Nachmittagsbetreuung bei einem Hort wird über FRIDA angemeldet. Da die Gemeinden häufig Erhalter der Kinderbildungseinrichtungen und Schulen sind, kann es vorkommen, dass die Mittags- oder Nachmittagsbetreuung im Rahmen einer bedarfsorientierten Mittagsbetreuung oder schulischen Nachmittagsbetreuung abgedeckt wird.Ersetzt FRIDA das persönliche Gespräch?
Nein. Die Einrichtungen können nach Anmeldung jederzeit mit Eltern in Kontakt treten. Das Ziel von FRIDA ist es, eine faire und transparente Vermittlung zu gewährleisten und dadurch mehr Zeit für die wichtigen Dinge zu schaffen: das persönliche Gespräch und die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kindes.Kann ein zugewiesener Platz abgelehnt werden?
Der angebotene Platz kann von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgelehnt werden. War dieser jedoch bedarfsgerecht und in (angemessener) Entfernung zur Hauptwohnsitzgemeinde, ist der Vermittlungsauftrag der Gemeinde grundsätzlich erfüllt. Die Koordinierungsstellen sind natürlich weiterhin bemüht, einen entsprechenden Platz zu finden.Macht es einen Unterschied, welche/r Erziehungsberechtigte/r zuerst genannt wird?
Nein, dies hat keinen Einfluss auf eine Reihung.Hat die Angabe zu Berufstätigkeit, Ausbildung, Karenz oder Arbeitssuche Einfluss auf die Reihung?
Ja. Für die Gesamtorganisation ist es wichtig zu wissen, ob einer Tätigkeit nachgegangen wird oder nicht.Was passiert, wenn in der Wunscheinrichtung kein Platz ist?
Sollte in der ersten Wunscheinrichtung der Gesamtbedarf nicht gedeckt werden können, wird auf die zweite Wahl zurückgegriffen. Sollte es auch dort nicht möglich sein, den Bedarf zu decken, unterstützen eigens dafür geschulte KoordinatorInnen bei der Platzvermittlung. Der Vorschlag kann abgelehnt werden, allerdings ist das Recht auf Vermittlung damit erfüllt (Hinweis: Dieses Recht gilt für Kinder, die im Betreuungsjahr ihren zweiten Geburtstag haben oder älter sind).Was bedeutet das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes?
Das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes sieht vor, dass der Platz nahe zum Wohnort (Hauptwohnsitz) bzw. Arbeitsplatz ist.Sind Angaben zum Betreuungsumfang wie (Ferien-)Zeiten oder Mittagessen verbindlich?
Es ist verständlich, dass in gewissen Lebenssituationen der voraussichtliche Betreuungsbedarf noch nicht im Detail abgeschätzt werden kann. Für die Gesamtkoordination ist es aber wichtig, dies soweit als möglich anzugeben. Abweichungen können im Bedarfsfall in direkter Rücksprache mit dem Erhalter bzw. der Einrichtung adaptiert werden.Kann ein Platzbedarf bereits vor Geburt eines Kindes eingemeldet werden?
Nein. Eine Anmeldung über FRIDA ist erst nach der Geburt eines Kindes möglich.Wie werden Plätze für Kinder unter zwei Jahren angemeldet?
Das Recht auf Vermittlung gilt für alle Kinder, die im angemeldeten Kinderbetreuungsjahr den zweiten Geburtstag erreichen. Daher müssen auch Kinder unter zwei Jahren über FRIDA angemeldet werden.Eine digitale Anmeldung ist nicht möglich – was dann?
In Ausnahmefällen ist auch eine Anmeldung direkt bei der Gemeinde bzw. dem Erhalter möglich. Alle Anmeldungen werden jedoch über FRIDA gesammelt. Damit wird der Verwaltungsaufwand verringert und es bleibt mehr Zeit für persönliche Gespräche.Kann man mehrere Anmeldungen für ein Kind vornehmen?
Es ist nur eine Anmeldung pro Kind möglich. Mehrfachanmeldungen werden automatisch registriert und nicht berücksichtigt.Was passiert, wenn ich den Bedarf an einem Betreuungsplatz nicht über FRIDA einmelde?
Wenn eine Anmeldung bei der Gemeinde oder bei einem privaten Erhalter erfolgt ist, wird die Anmeldung wie jede andere auch in die Anmeldeplattform FRIDA aufgenommen. Das erhöht allerdings den Verwaltungsaufwand, der verringert werden soll, sodass mehr Zeit für Gespräche und den persönlichen Kontakt bleibt. Wenn das Kind bereits eine Einrichtung besucht und diese auch weiterhin besucht, wird die letztjährige Anmeldung automatisch weiterverwendet. (ACHTUNG: Ein Wechsel beispielsweise von Kinderkrippe zu Kindergarten und Kindergarten zu Hort stellt auch beim gleichen Erhalter einen Einrichtungswechsel dar und erfordert eine neue Anmeldung.) Sollte im Laufe des Jahres ein Platz benötigt werden, erfolgt dennoch die Anmeldung über FRIDA. Obwohl das Recht auf Vermittlung außerhalb der Anmeldefristen nicht besteht, können freie Plätze vergeben werden.Viele weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Website von FRIDA unter: www.tirol.gv.at/frida
Fristen und Abläufe im Überblick
Anmeldefrist (1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026)
In dieser Zeit sind Anmeldungen für das jeweils kommende Kinderbetreuungsjahr vorzunehmen. Eine Anmeldung außerhalb der Frist ist zwar möglich, ein Recht auf Vermittlung besteht jedoch in diesem Fall nicht.Reihung durch private Erhalter (1. Februar 2026 bis 1. März 2026)
In dieser Zeit werden direkte Anmeldungen bei privaten und betrieblichen Einrichtungen bearbeitet.Reihung durch öffentliche Erhalter (1. März 2026 bis 1. April 2026)
In dieser Zeit werden die Anmeldungen bei öffentlichen Erhaltern (Gemeinden) bearbeitet. Spätestens gegen Ende dieser Frist wird eine Zuteilung vorgenommen.Fragen?
www.tirol.gv.at/fridaFRIDA-Hotline 0512 508 7723 (Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr)
E-Mail: vermittlung.elb@tirol.gv.at
Die Kontaktdaten der jeweiligen Einrichtungen finden Sie im Kinderbildungsatlas.