Wichtig zu wissen: Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 spielt keine Rolle. Es gilt kein „First-come-first-served“- Prinzip.
Und so wird FRIDA gestartet:
- service.tirol.gv.at öffnen.
- „Privatperson“ auswählen.
- Mit der ID Austria anmelden.
- FRIDA auswählen und eine neue Anmeldung starten (die Auswahl springt automatisch von „Übersicht“ zu „Anmeldungen“).
- Die gewünschten Informationen Schritt für Schritt in den Registerkarten ausfüllen.
Von der Start-Maske zur Dateneingabe
- „Betreuungsjahr“: Hier ist das Betreuungsjahr, für das die Anmeldung vorgenommen wird, auszuwählen.
- „Erziehungsberechtigte/r“: Hier werden beispielsweise Name, Adresse, Sprache, Kontaktdaten und Beschäftigung abgefragt. Bei „Beschäftigung“ gilt es, zwischen Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Karenz und „arbeitssuchend“ auszuwählen. Die jeweiligen Angaben sind einzugeben bzw. mittels Dokumentenupload einzubringen. Hinweis: Die Art der Beschäftigung spielt keine Rolle. Für die Gesamtkoordination ist es allerdings wichtig zu wissen, ob Erziehungsberechtigte erwerbstätig sind. Es kann auch keine Angabe zur Beschäftigung gemacht werden. Dies kann jedoch Auswirkungen auf die Reihung bei der Platzvergabe haben.
- „Weitere/r Erziehungsberechtigte/ r“: Wie im vorherigen Punkt sind hier die Daten einer/eines weiteren Erziehungsberechtigten anzugeben.
- „Kind“: Hier werden persönliche Daten zum Kind wie Name, Hauptwohnsitz, Erstsprache oder ergänzende gesundheitsbezogene Daten (Angaben sind freiwillig) abgefragt – ebenso die bisherige Betreuung.
- „Einrichtung“: Hier wird angegeben, für welche Art von Einrichtung das Kind angemeldet wird (Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort) und ob die Einrichtung im privaten oder öffentlichen Bereich sein soll. Nach der Auswahl öffnet sich automatisch ein weiteres Feld mit „Wunscheinrichtung 1“ und „Wunscheinrichtung 2“. Für beides kann eine persönliche Präferenz genannt werden. Hinweis: Nach der Auswahl „öffentlich“ wird automatisch als „Wunscheinrichtung 1“ jene Einrichtung eingefügt, die sich in Wohnortnähe befindet. Diese muss nicht zwingend ausgewählt und kann selbstständig adaptiert werden.
- „Betreuungsumfang“: Auch wenn der benötigte Betreuungsumfang eventuell zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht im Detail feststeht, sollen die voraussichtlich benötigten Zeiten angegeben werden. In den meisten Fällen sind anschließende Adaptierungen in direkter Rücksprache mit dem Erhalter bzw. der Einrichtung natürlich noch möglich. Insbesondere beim Hort können die gewünschten Betreuungszeiten erst bei Schulbeginn genauer bestimmt werden. Pro Wochentag ist jeweils der Bedarf an Mittagessen und Betreuungszeit anzugeben. Anhand eines grünen Hakens oder eines orangefarbenen Rufzeichens wird automatisch angezeigt, ob die ausgewählte Einrichtung die Wünsche erfüllen kann. Zusätzlich wird abgefragt, ob der Bedarf auch in Ferienzeiten vorhanden ist.
- „Abschluss“: Abschließend gilt es, der digitalen Kommunikation zuzustimmen und die Vollständigkeit der Daten zu bestätigen. Beide Felder sind Pflichtfelder. Eltern erhalten anschließend eine E-Mail, dass die Daten eingegangen sind.