11. April 2022

Wenn es mit der Miete knapp wird:

Landesrätin Gabriele Fischer und Michael Hennermann stehend vor Baum
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LRin  Gabriele Fischer und Michael Hennermann, Geschäftsführer der Delogierungsprävention
Unterstützung der Beratungsstelle DELO Tirol

1.959 verhinderte Zwangsräumungen – das ist die Bilanz der Delogierungsprävention Tirol (DELO Tirol), die vor sechs Jahren ihre Arbeit aufnahm. Im Jahr 2020 haben sich, im Vergleich zum Vorjahr, 17 Prozent mehr Menschen an die DELO Tirol gewandt, viele davon zum ersten Mal.

„Wir erleben aktuell eine sehr angespannte Situation am Wohnungsmarkt. Dazu kommen die Aus- und Nachwirkungen der Pandemie, wie Jobverlust und Kurzarbeit. Dies führt zur besorgniserregenden Tendenz, dass auch Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen in finanzielle Notlagen geraten und ihre Miete nicht mehr bezahlen können“, erklärt Soziallandesrätin Gabriele Fischer. „Wir müssen die Menschen unterstützen, bevor es zu Schlimmerem kommt und eine Familie ihr Dach über dem Kopf verliert.“

2021: Beratung von 750 Personen
Um bei drohendem Wohnungsverlust rasch und frühzeitig zu intervenieren, aber auch um den Wohnraum nachhaltig und längerfristig zu sichern, richtete das Land Tirol 2016 die Delogierungsprävention ein. Diese betreibt mittlerweile drei Beratungsstellen in Tirol. 2021 wurden dort 750 Personen beraten. Im vergangenen Jahr wurden für den Ausbau der Delogierungsprävention 260.000 Euro bereitgestellt. Darüber hinaus wurde vergangenen Sommer ein Mietrückstandsfonds in Höhe von vorerst 300.000 Euro eingerichtet.

Tirol einziges Bundesland mit Mietrückstandsfonds
„Tirol hat als einziges Bundesland einen Mietrückstandsfonds eingeführt und so über die Delogierungsprävention eine rasche und zielgerichtete Unterstützung ermöglicht“, freut sich Michael Hennermann, Geschäftsführer der Delogierungsprävention. Wichtig sei, dass Menschen, denen wegen Mietrückständen der Verlust der Wohnung droht, möglichst schnell Kontakt zur DELO aufnehmen. Im zweiten Halbjahr 2021 wurden bereits 165 Haushalte mit insgesamt 175.000 Euro aus dem Mietrückstandsfonds unterstützt.

„Das hätte ich mir nie gedacht“
Besonders oft haben die MitarbeiterInnen der DELO Tirol letzthin von Betroffenen den Satz gehört: „Ich hätte mir nie gedacht, in so eine Situation zu kommen und Unterstützung zu brauchen“. Das kostenlose Beratungsangebot der Delogierungsprävention können private oder gemeinnützige MieterInnen mit oder ohne Räumungsverfahren in Anspruch nehmen. „Die Menschen und die Fälle, mit denen wir es zu tun haben, sind sehr unterschiedlich. Darunter befinden sich etwa alleinstehende oder alleinerziehende Menschen, Paare, Familien mit geringem Einkommen und/oder hohen Ausgaben oder Menschen mit chronischen Erkrankungen. In letzter Zeit wenden sich außerdem viele Personen an uns, deren Mietpreise deutlich über den Grenzen der Wohnkostenverordnung der Tiroler Mindestsicherung liegen. Ebenso kontaktieren uns vermehrt Menschen, deren Mieten aufgrund der heuer erhöht ausfallenden Indexierung sowie der massiv steigenden Energiekosten zu einer immer größeren Belastung des Haushaltsbudgets werden“, führt Hennermann aus.

Großer Bedarf an Beratung und Unterstützung
„Die hohe Nachfrage zeigt, dass der Bedarf an Beratung und Unterstützung bei Mietrückständen und Räumungsverfahren groß ist. Mit dem Mietrückstandsfonds und der Delogierungsprävention können wir zielgerichtet helfen und das finanzielle Damoklesschwert, das über vielen Menschen und Familien in Tirol hängt, abwenden“, so LRin  Fischer.  
 


Delogierungsprävention Tirol 

Beratungsstelle Innsbruck
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr,
Mittwoch: 16 bis 18 Uhr
Kapuzinergasse 43/EG
6020 Innsbruck
0664 195 4348
office@delo.tirol

Beratungsstelle Wörgl
Montag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr,
Dienstag: 13 bis 16 Uhr
Bahnhofstraße 53, 2. Stock
6300 Wörgl
0664 917 9419
woergl@delo.tirol

Beratungsstelle Imst
Dienstag: 9 bis 12 Uhr,
Donnerstag: 13 bis 16 Uhr
Christian-Plattner-Str. 6
6460 Imst
0664 167 4854 
 
 

Beispiel: Der Fall der Familie M.

Shutterstock / shutterstock_1722277747 / Zum Vergrößern auf das Bild klicken
Die in Tirol wohnhafte Familie M. bezahlt monatlich rund 1.000 Euro Miete. Die beiden Eltern sind als SaisonarbeiterInnen im Tourismus tätig. Sie haben drei minderjährige Kinder, die zuhause wohnen. Da die Wintersaison 2019/20 sowie die Sommersaison 2020 corona-bedingt verkürzt waren und die beiden Eltern in der darauffolgenden Wintersaison aufgrund der geringen Personalnachfrage keine Anstellung fanden, kam es wegen des längerfristig geringen Familieneinkommens zu einem Mietrückstand von insgesamt 2.700 Euro. Der Vermieter leitete das Räumungsverfahren ein.

Familie M. kontaktierte daraufhin die DELO Tirol. Diese erhob die Gesamtsituation und klärte ab, ob alle sozialrechtlichen Ansprüche geltend gemacht wurden. Es errechnete sich ein Anspruch auf Mindestsicherung, der sofort beantragt wurde. Mit dem Vermieter stimmte die DELO ab, dass die Familie bei Begleichung der Rückstände in der Wohnung bleiben kann und von einer Klage abgesehen wird.

Über die DELO wird für Familie M. der Antrag auf eine einmalige Unterstützung zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht. Den Restbetrag übernimmt der Mietrückstandsfonds. Die Mietrückstände können damit in voller Höhe gedeckt werden. Zur weiteren Beratung betreffend Arbeitssuche und sozialrechtlicher Ansprüche vermittelt die DELO Familie M. an spezialisierte Beratungsstellen weiter.

 

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