22. April 2023

Was ist eigentlich die Mindestsicherung?

Beitrag teilen
Die Mindestsicherung ist eine Hilfeleistung für Menschen in Tirol, die sich in finanziellen Notlagen befinden.

Im Februar 2023 bezogen in Tirol rund 7.900 Personen die Mindestsicherung. Der Großteil beansprucht die Mindestsicherung nicht länger als drei Monate am Stück. Im Jahr 2022 wurden insgesamt über 13.000 Menschen in Tirol unterstützt.

Die Mindestsicherung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Zur Sicherung des Lebensunterhalts gibt es monatliche Unterstützungszahlungen für Lebensmittel, Bekleidung, Verkehrsmittel und soziale Teilhabe. Beispiel: Alleinstehende Personen erhalten 790 Euro im Monat.
  • Die monatlichen Unterstützungszahlungen zur Sicherung des Wohnbedarfs dienen der Deckung von Miete, Betriebs- und Heizkosten. Beispiel: Ein Drei-Personen-Haushalt in der Stadt Innsbruck erhält hierfür maximal 952 Euro im Monat.
  • Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung besteht bei Personen, die auch die zuvor genannten Grundleistungen beziehen. Sie werden von Rezeptgebühren befreit.
  • Darüber hinaus stehen zur Vermeidung besonderer Härtefälle zusätzliche Unterstützungen zur Verfügung, etwa für die Erstausstattung einer Wohnung mit Einrichtungsgegenständen oder Nachzahlungen von Mietrückständen. Beispiel: Bei alleinstehenden Personen wird die Wohnungsausstattung (samt Küche) im Ausmaß von maximal 2.000 Euro übernommen.

Aufgepasst!
Folgende Sonderleistungen der Mindestsicherung gelten auch für Personen, die nicht die zuvor genannten Mindestsicherungsleistungen beziehen:
Das sind beispielsweise alleinstehende Personen mit einem Einkommen von bis zu 1.500 Euro netto sowie Lebensgemeinschaften/ Ehepaare mit einem Gesamteinkommen von bis zu 2.000 Euro netto. Bei weiteren Personen im Haushalt erhöht sich der Betrag. Alle Voraussetzungen im Detail sind bei der Antragstellung abzuklären. Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Übernahme der Kaution für eine Wohnung, die den Vorgaben des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes entspricht
  • Übernahme von Wartungskosten für Heizungsanlagen
    Der Zuschuss beträgt maximal 300 Euro und kann im Abstand von drei Jahren wiederholt in Anspruch genommen werden.
  • Unterstützung bei Mietrückständen (neben der Mindestsicherung auch über die Delogierungsprävention und den Wohnschirm des Bundes abdeckbar) Es werden maximal fünf Monatsmieten übernommen.
  • Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten
    Es werden maximal 5/12 der Jahreskostenabrechnung übernommen.
  • Nachzahlungen von Stromkosten
    Es werden maximal 2/12 der Jahreskostenabrechnung übernommen.
  • Nachbeschaffung oder Reparatur von notwendigen Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten
    Die Unterstützung beträgt maximal 600 Euro und wird pro Gerät oder Einrichtungsgegenstand alle drei Jahre gewährt.
  • Übernahme von Selbstbehalten für notwendige Medikamentenkosten, Heilbehelfe oder Heilbehandlungen
    Der Zuschuss beträgt maximal 1.000 Euro und erfolgt einmal pro Jahr.
Anträge auf Mindestsicherung können bei den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden.
Mehr Informationen zur Mindestsicherung unter: tirol.gv.at/mindestsicherung 

Gut zu wissen!

Unterschied: Mindestsicherung vs. Grundversorgung

Die Mindestsicherung richtet sich an österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellten Personen (z. B. UnionsbürgerInnen) mit rechtmäßigem Aufenthalt, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben und sich dort ständig aufhalten.
Die Grundversorgung ist eine Unterstützungsleistung für Personen im Asylverfahren oder solche, deren Aufenthalt im rechtlichen Sinn „geduldet“ wird. Sie deckt etwa die private oder die Unterbringung in organisierten Unterkünften, die Versorgung mit Essen und weitere grundlegende Leistungen ab.

Info:

Rund 70 Prozent aller Personen, die Mindestsicherung beziehen, erhalten diese zusätzlich zu einem Einkommen - allerdings verringert sich die Mindestsicherung dann, sodasse ein Maximalbetrag nicht überschritten wird.
Fallbeispiel: Verüfgt eine alleinstehende Person in der Stadt Innsbruck über ein monatliches Einkommen von 1.000 Euro netto (inklusive Sonderzahlungen) beläuft sich der Zuschuss auf 450 Euro.
Diese "AufstockerInnen" bessern also ihren Lohn, ihre Pension oder ihre sonstigen Einkünfte (auch Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungsgeld zählen als Einkommen) durch die Mindestsicherung auf. 

Letzte Ausgaben