21. April 2023

Schon gehört? Jetzt gibt es den Tirol-Zuschuss!

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LH Anton Mattle: "Wir müssen den Menschen unter die Arme greifen und solidarisch mit den Schwächsten sein."
Viele Tirolerinnen und Tiroler sind von steigenden Wohn-, Betriebs-, Heiz- und Energiekosten betroffen. Doch in welchem Ausmaß sich die hohen Kosten auf das monatlich zur Verfügung stehende Geld und den Alltag auswirken, das ist je nach Einkommens- und Lebenssituation unterschiedlich.

Für viele ist die derzeitige Situation eine finanzielle Herausforderung – vor allem für jene, die ohnehin bereits über ein geringeres Einkommen verfügen und teils jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Über 30 Millionen Euro stellt das Land Tirol mit dem Tirol-Zuschuss für die Bevölkerung bereit.
 
Die öffentliche Hand kann nicht alle Mehrkosten decken, doch können wir sie abfedern. Um möglichst viele Menschen in Tirol zielgerichtet zu unterstützen und die Teuerung abzufedern, hat die Tiroler Landesregierung den Tirol-Zuschuss beschlossen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, der aus einem Heiz- und einem Wohnkostenzuschuss besteht, und die Menschen bis in die Mittelschicht erreichen soll. 250 Euro gibt es beim Heizkostenzuschuss. Er greift vor allem bei niedrigeren Einkommen. Abhängig von der Haushaltsgröße und dem Haushaltseinkommen gibt es außerdem den Wohnkostenzuschuss. Beispielsweise beträgt dieser 250 Euro für eine alleinstehende Person mit einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 2.000 Euro.

Beispiele für den Tirol-Zuschuss:

  • Ein Ein-Personen-Haushalt
    mit einem monatlichen Netto- Einkommen von unter 1.100 Euro erhält insgesamt 600 Euro Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten durch das Land Tirol.
  • Ein Zwei-Personen-Haushalt
    mit einem monatlichen Netto- Einkommen von unter 1.700 Euro erhält insgesamt 700 Euro Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten durch das Land Tirol.
  • Ein Zwei-Personen-Haushalt
    mit einem monatlichen Netto- Einkommen von unter 1.700 Euro erhält insgesamt 700 Euro Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten durch das Land Tirol. 

Informieren Sie sich, ob auch Sie für den Tirol-Zuschuss bezugsberechtigt sind, wie Sie den Tirol-Zuschuss erhalten und an wen Sie sich bei Fragen wenden können!  

Alle Informationen finden Sie unter: tirol.gv.at/tirolzuschuss  
 

Wichtige Information für all jene, die den Heiz- oder Energiekostenzuschuss 2022 erhalten haben (oder in den kommenden Wochen noch erhalten):

Sie müssen keinen Neu-Antrag stellen! Sie erhalten automatisch ein Schreiben vom Land Tirol, das ein Folge-Formular beinhaltet. Füllen Sie dieses aus und bestätigen Sie die Wiederverwendung Ihrer Daten. Schicken Sie das Formular anschließend an das Land Tirol zurück.

Wichtige Information für Haushalte von BezieherInnen der Mindestsicherung:

All jene Haushalte, die Mindestsicherung beziehen, erhalten ebenfalls ein Schreiben bzw. das Formular für den Wohnkostenzuschuss vom Land Tirol. Bitte schicken Sie dieses ausgefüllt an das Land Tirol zurück.

Netto-Einkommensgrenzen Tirol-Zuschuss

Tipp: Informationen zur Einkommensberechnung erhalten Sie ebenfalls unter tirol.gv.at/tirolzuschuss oder beim Tiroler Hilfswerk.

Heizkostenzuschuss (Höhe: 250 Euro)

  • 1.100 Euro Haushaltseinkommen pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.700 Euro Haushaltseinkommen pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • 300 Euro pro Monat für jede weitere Person
  • Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- Innen- und StudentInnenheimen.

Wohnkostenzuschuss

(Höhe abhängig vom Haushaltseinkommen und Haushaltsmitgliedern, auch für MindestsicherungsbezieherInnen)
  • Alleinstehende Person:
    350 Euro bei einem Einkommen von bis zu 1.100 Euro 300 Euro bei einem Einkommen von bis zu 1.500 Euro 250 Euro bei einem Einkommen von bis zu 2.000 Euro
  • Zwei Personen (z. B. Lebensgemeinschaften oder Ehepaare):
    450 Euro bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 1.700 Euro, 375 Euro bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 2.200 Euro, 300 Euro bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 2.800 Euro
  • Einkommensgrenze I Mehrpersonenhaushalt
    Bis zu 1.700 Euro + 450 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt führen zu einem Zuschuss in Höhe von 450 Euro + 100 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt
    Einkommensgrenze II Mehrpersonenhaushalt
    Bis zu 2.200 Euro + 450 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt führen zu einem Zuschuss in Höhe von 375 Euro + 75 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt
    Einkommensgrenzen III Mehrpersonenhaushalt
    Bis zu 2.800 Euro + 450 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt führen zu einem Zuschuss in Höhe von 300 Euro + 50 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt

Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.

Diese Informationen finden Sie auch in einfacher Sprache unter: tirol.gv.at/leicht-lesen/gesellschaft-und-soziales/tirol-zuschuss/
 

Wie kann man einen Antrag für den Tirol-Zuschuss stellen?

Sollten Sie den Heiz- oder Energiekostenzuschuss 2022 erhalten haben (oder noch erhalten) oder Mindestsicherung beziehen, beachten Sie die Information links. Grundsätzlich können Anträge wie folgt eingebracht werden: Online-Formular: tirol.gv.at/tirolzuschuss

In Papierform (die Formulare gibt es unter tirol.gv.at/tirolzuschuss): Die Formulare geben Sie bitte beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck ab bzw. übermitteln Sie an diese Adresse per Post.

Beim Tiroler Hilfswerk in Innsbruck und bei Gemeindeämtern können Sie auch Formulare abholen. Bitte beachten Sie, dass einem Neu-Antrag entsprechende Nachweise beigelegt werden müssen.

Wie hoch wird mein Zuschuss sein?

Dafür gibt’s den Tirol-Zuschuss-Rechner! Diesen finden Sie unter: tirol.gv.at/tirolzuschuss
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf das dort ermittelte Ergebnis haben.

In welchem Zeitraum kann ein Antrag gestellt werden?

Noch bis 31. Oktober 2023.

Noch Fragen? Wenden Sie sich an:

Tiroler Hilfswerk Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508 3693
E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at

InfoEck Hotline
0800 800 508 (erreichbar von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr und von Dienstag bis Donnerstag von 15 bis 17 Uhr)

 

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