20. Februar 2023

Neues Jahr, neue Unterstützungen vom Bund

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Infolge der Teuerungen können oftmals Energierechnung, Miete und sonstige Lebenshaltungskosten nicht mehr gestemmt werden. Nicht nur das Land Tirol, sondern auch der Bund adaptiert sein Förderprogramm laufend, um die Bevölkerung weiter zu entlasten.

Die Kostensteigerung eindämmen und gleichzeitig einen Anreiz zum Stromsparen schaffen – das ist das Ziel der Stromkostenbremse, die seit 1. Dezember 2022 gilt. Wirksam ist sie bis 30. Juni 2024. Für private HaushaltskundInnen in Österreich wird ein Grundbedarf bis 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Haushalt gefördert. Das heißt: Der Bund übernimmt maximal 30 Cent pro kWh jenes Teils des Energiepreises, der über 10 Cent netto liegt. Die Stromkostenbremse wird auf der Verbrauchsabrechnung automatisch berücksichtigt.
Beispiel: VerbraucherInnen, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Bei einem Energiepreis von 40 Cent netto pro kWh übernimmt der Bund 30 Cent pro kWh. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent, weil maximal die Differenz zwischen 10 und 40 Cent bezuschusst wird. Die Umsatzsteuer ist jeweils für den Nettobetrag vor Abzug des Stromkostenzuschusses zu berechnen. 
Quelle:Bundesministerium; Grafik: Land Tirol / Stromkostenbremse_2023 / Zum Vergrößern auf das Bild klicken













 

Wohnschirm Energie & Miete

Neben dem „Wohnschirm Miete“, der vor Wohnungsverlust schützt, gibt es seit Anfang dieses Jahres auch den „Wohnschirm Energie“. Dieser unterstützt bei zu hohen Energiekosten, indem er kostenlose Beratung sowie finanzielle Hilfe bei offenen Energierechnungen bietet. Eine Übersicht der Beratungsstellen in Tirol sowie weitere Informationen zum „Wohnschirm Energie“ und „Wohnschirm Miete“ finden Sie unter: wohnschirm.at

Aussetzen der Erneuerbaren- Förderpauschale

Wie bereits im Jahr 2022 wird die Erneuerbaren- Förderpauschale (ehemalige Ökostrom-Pauschale) aufgrund der anhaltend hohen Energiepreise auch im Jahr 2023 ausgesetzt. Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.

Teuerungsabsetzbetrag

Um Erwerbstätige mit geringem Einkommen (Monatsbruttogehalt von circa 1.060 bis 1.800 Euro) zu entlasten, wurde für das Jahr 2022 ein einmaliger „Teuerungsabsetzbetrag“ in Höhe von bis zu 500 Euro eingeführt. Sofern die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, können ArbeitnehmerInnen diesen bei der (ArbeitnehmerInnen)-Veranlagung für das Jahr 2022 in Anspruch nehmen.

Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen

Um Familien in Österreich langfristig zu entlasten, werden die Familien- und Sozialleistungen seit Anfang des Jahres 2023 valorisiert. Das heißt: In Zukunft werden Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus, der Alleinverdienerabsetzbetrag, das Schulstartgeld, der Pensionistenabsetzbetrag, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht. Informationen zu den Familienleistungen sind im Familienportal des Bundes auf der folgenden Website abrufbar: bundeskanzleramt.gv.at/familienportal 
 

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