08. April 2019

Miteinander im Almgebiet

von Bettina Sax
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LH Günther Platter, LHStv Josef Geisler (re.) und Josef Hechenberger (li.) bei einer Pressekonferenz im Landhaus.
Das „Pinnistal-Urteil“ sorgte für Aufregung und Verunsicherung in Tirol und über seine Grenzen hinaus. Rechtzeitig vor dem Start der Almsaison hat das Land Tirol für Klarheit gesorgt: Seit 1. April 2019 ist die Tiroler Bauernschaft durch die „Tiroler Wegeversicherung“ umfassend bei Vorfällen mit Weidevieh geschützt. Außerdem wird die Eigenverantwortung gesetzlich verankert.

Mit dem Frühlingsbeginn steigt unweigerlich die Vorfreude auf die Almsaison. Einheimische wie Gäste gleichermaßen schätzen die heimischen Almen als Natur- und Erholungsraum. Damit das so bleibt, braucht es offene Almen und Bauern, die ihr Vieh auch weiterhin auftreiben. Das Land Tirol und die Landwirtschaftskammer Tirol haben daher nicht einmal drei Wochen nach Bekanntwerden des „Pinnistal- Urteils“ ein Maßnahmenpaket für ein gutes Miteinander im Almgebiet präsentiert.

„Tiroler Wegeversicherung“ schafft Rechtssicherheit

Zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets ist die „Tiroler Wegeversicherung“. Mit dieser ist seit Anfang April das Haftungsrisiko von LandwirtInnen und BewirtschafterInnen des Waldes oder der Alm im Zusammenhang mit der Tierhalterpflicht bzw. Weidetieren abgedeckt. Für die heimischen Bauern entstehen für diesen Versicherungsschutz keinerlei Kosten, da diese zur Gänze vom Land Tirol übernommen werden. „Uns war es wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen. Mit der Wegeversicherung können Tirols Bauern beruhigt in die Almsaison starten. Bei etwaigen Vorfällen mit Weidevieh sind sie umfassend und bestmöglich abgesichert“, erklärt LH Günther Platter.

Gesetzliche Verankerung von Eigenverantwortung

Auch das Tiroler Almschutzgesetz wird novelliert und um einen Paragraphen zu Verhaltenspflichten auf Almen ergänzt. Neben der gesetzlichen Verankerung der Eigenverantwortung ist künftig klar geregelt, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt und das Weidevieh nicht gestört werden soll. Das schließt das eigenverantwortliche Abstandhalten zum Weidevieh und das verantwortungsvolle Halten mitgeführter Tiere mit ein. Außerdem müssen Weideflächen entsprechend gekennzeichnet werden, insbesondere wenn dort Mutterkühe mit Kälbern weiden.

Richtiges Verhalten im Almgebiet

„Unsere Berglandschaften mit ihren weitläufigen Wiesen- und Almflächen bedeuten Freiheit. Gleichzeitig müssen wir aber das Bewusstsein dafür stärken, dass es dort gewisse Regeln gibt, die es einzuhalten gilt – zur eigenen Sicherheit so- wie zum Schutz von Tieren und Natur“, erläutert LH Platter die Notwendigkeit einer mehrsprachigen Informationskampagne, die im Frühsommer 2019 gestartet wird. „Für ein gutes Miteinander auf den Almen braucht es auch Informationen zum richtigen Verhalten. Das wollen wir den Menschen gemeinsam mit der Tirol-Holding, der Landwirtschaftskammer Tirol, dem Alpenverein, dem Tiroler Bauernbund und der Tirol Werbung näher bringen“, betont der Landeshauptmann. Im Rahmen der Kampagne soll zudem auch der Mehrwert der auf Almen produzierten Produkte hervorgehoben werden.
Autorin: Bettina Sax 

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Maßnahmen für ein gutes Miteinander auf den Almen

Umfassender Versicherungsschutz
  • Rechtssicherheit für Tirols Bauernschaft durch „Tiroler Wegeversicherung“
Tiroler Almschutzgesetz
  • Neue gesetzliche Regelungen/Verankerung von Eigenverantwortung
  • Verhaltenskodex für WandererInnen
Haftung auf Bundesebene (ABGB)
  • Betrifft Tierhalterhaftung in ABGB
Breit angelegte Informationskampagne
  • Mehrwert von Almprodukten unterstreichen
  • Ratgeber für Alm- und Weidewirtschaft

Almen in Tirol
  • Über 2.000 bewirtschaftete Almen
  • Rund 60 Almkäsereien
  • 100.000 gealpte Rinder
  • 3.200 Personen, die im Sommer die Tiere auf Almen versorgen
  • 9.500 auftreibende bäuerliche Betriebe
  • 163.000 Hektar Almgebiet, das sind 13 Prozent von Tirols Landesfläche sind Almgebiet



 

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