Das Budget
Das Landesbudget – auch Voranschlag genannt – ist eine Gegenüberstellung von voraussichtlichen Einzahlungen (z. B. Steuern) und Auszahlungen (etwa Landesförderungen) für zumindest ein Jahr. Das Budget legt also im Vorhinein fest, wie viel Geld die Landesregierung in bestimmten Bereichen wie Gesundheit, Bildung oder Infrastruktur ausgeben darf.Der von der Landesregierung unter Mithilfe der Fachabteilungen erstellte Budgetentwurf für das folgende Jahr muss bis spätestens 15. November den Landtagsabgeordneten übermittelt werden – denn der Beschluss des Landesbudgets obliegt dem Tiroler Landesparlament. Dieses beschäftigt sich dann im Rahmen einer eigenen Plenarsitzung mit dem umfangreichen Zahlenwerk – im sogenannten Budgetlandtag, der am 13. und 14. (und bei Bedarf auch am 15.) Dezember 2023 stattfinden wird.
Diese Budgetsitzung unterscheidet sich in der Regel deutlich von „normalen“ Landtagen. Die Sitzung beginnt nicht wie üblich mit einer Fragestunde, sondern mit der Budgetrede des Finanzreferenten LH Anton Mattle. Darin präsentiert er die Eckpunkte des Voranschlags und damit die geplante, in Zahlen und Buchungszeilen gegossene Regierungspolitik für das nächste Kalenderjahr. Es folgen die Generalreden der Landtagsklubs mit anschließender Generaldebatte, in der die Abgeordneten ihre Standpunkte zum Gesamtwerk darlegen. Danach wird der in zehn Kapiteln gegliederte Budgetentwurf in thematische Blöcke aufgeteilt und in Spezialdebatten vertiefend diskutiert. Nach Abschluss dieser Debatten erfolgt die Abstimmung über das von der Regierung vorgeschlagene Budget. Die Annahme bzw. Ablehnung erfolgt mit einfacher Mehrheit der 36 Abgeordneten.
Der Rechnungsabschluss
Nachdem das Kalenderjahr zu Ende ist, heißt es für die Landesregierung: Kassasturz! Im Rechnungsabschluss werden die im Budget veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen den tatsächlichen Werten gegenübergestellt. Diese Zusammenfassung wird dem Landesrechnungshof zur Prüfung übermittelt. Die PrüferInnen des Landtagsorgans stellen anschließend fest, ob der vom Landtag beschlossene Voranschlag sowie die rechtlichen Grundlagen für die Rechnungslegung eingehalten wurden. Zudem analysiert der Landesrechnungshof wesentliche Entwicklungen im Landeshaushalt und bewertet diese. Er stellt Kritikpunkte fest und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die Prüfergebnisse werden den Landtagsabgeordneten übermittelt, damit diese ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung nachkommen können.Wer den Budgetlandtag mitverfolgen möchte, kann das im Sitzungssaal oder via Livestream tun: tirol.gv.at/landtag/live
Kommentar
Die Hoheit des Landtags über das Landesbudget ist schon lange verbrieft. Bereits zu Zeiten der monarchischen Landesfürsten hatten die Landstände – unsere Vorgänger – bei den Finanzen ein teils sehr gewichtiges Wort mitzureden. Und in der ersten republikanisch-demokratischen Tiroler Landesverfassung von 1921 hieß es: „Der vom Landtag genehmigte Landesvoranschlag ist die Grundlage für die Landesgeschäftsgebahrung.“ Seither erhalten die Landtagsabgeordneten ihre demokratische Legitimation durch freie Wahlen und damit von den Bürgerinnen und Bürgern auch den Auftrag, in ihrem Namen über die Verwendung des anvertrauten Steuergelds zu entscheiden.Sonja Ledl-Rossmann
Landtagspräsidentin