04. Dezember 2023

Land Tirol unterstützt VermieterInnen

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„Mit der Initiative ‚Sicheres Vermieten‘ aktivieren wir Leerstand und ermöglichen leistbares Wohnen“, betont LHStv Josef Geisler.
Wohnungsleerstand belastet den in Tirol ohnehin angespannten Wohnungsmarkt. Um leerstehende Wohnungen zu aktivieren, hat das Land Tirol die Initiative „Sicheres Vermieten“ ins Leben gerufen.

Dabei nimmt das Land Tirol in Partnerschaft mit der Tiroler gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft (TIGEWOSI) VermieterInnen Arbeit und Risiko ab.
In 13 von 100 Wohnungen in Österreich hat niemand einen Wohnsitz gemeldet. Die Gründe für Leerstand sind vielfältig. Einer davon ist die Scheu vor dem Vermieten und den damit verbundenen Risiken.
„Mit der Initiative ‚Sicheres Vermieten‘ wollen wir Eigentümerinnen und Eigentümer leerstehender Wohnungen die Angst vor dem Vermieten nehmen und so leistbaren Wohnraum auf den Markt bringen. Dazu haben wir ein umfassendes Paket geschnürt“, erläutert LHStv Josef Geisler das Modell „Sicheres Vermieten“.

Stressfrei und sicher

Land Tirol und TIGEWOSI nehmen VermieterInnen nahezu alle organisatorischen, rechtlichen und administrativen Arbeiten ab und bieten zudem höchstmögliche Sicherheit. Von der Wohnungsbesichtigung über den Mietvertrag bis hin zur gesamten Mietverwaltung ist alles abgedeckt. Darüber hinaus werden allfällige Mietausfälle übernommen und im Fall der Fälle auch gerichtliche Räumungen durchgeführt. Vermieter- Innen sind also auf der sicheren Seite.
Im Gegenzug profitieren MieterInnen von angemessenen Mietpreisen. Denn das Land Tirol legt Obergrenzen für den Mietzins fest. Der maximale Mietzins orientiert sich an der Wohnbauförderung und ist nach Gemeinden gestaffelt. Aktuell betragen die Obergrenzen für den Bruttomietzins pro Quadratmeter Nutzfläche ohne Betriebs- und Heizungskosten zwischen rund acht Euro in Gemeinden wie Elbigenalp im Außerfern bis zu knapp elf Euro in Gemeinden wie Innsbruck oder Imst.

Service für alle Seiten

„Wir überprüfen, ob eine Wohnung baulich und technisch für eine Vermietung geeignet ist und versuchen VermieterInnen und MietinteressentInnen zusammenzubringen“, erklärt Roman Schöggl von der Koordinationsstelle „Sicheres Vermieten" und betont: „An wen die Wohnung vermietet wird, entscheidet einzig und allein die Vermieterin oder der Vermieter. Die Mietverträge sind generell auf drei Jahre befristet.“ Ist die Wohnung einmal übergeben, übernimmt die TIGEWOSI die gesamte Mietverwaltung. Sie ist auch Ansprechpartnerin für alle technischen Angelegenheiten von der defekten Türklingel bis zum Rohrbruch. Für TIGEWOSI-Prokurist Edgar Gmeiner ist die Initiative „Sicheres Vermieten“ ein Vorzeigeprojekt im Sinne des leistbaren Wohnens und des Klimaschutzes: „Es gibt keine größere CO2-Einsparung als eine nicht gebaute Wohnung. Mit dieser Initiative aktivieren wir mit geringem Mitteleinsatz bestehenden Wohnraum.“

Leistbar wohnen, Boden sparen

In einem ersten Schritt will das Land Tirol 50 leerstehende Wohnungen in Vermietung bringen. In Vorarlberg, wo es ein vergleichbares Projekt seit längerem gibt, können pro Jahr durchschnittlich 30 Wohnungen auf den Markt gebracht werden. Alle potenziellen VermieterInnen leerstehender Wohnungen sowie Wohnungssuchende sind aufgerufen, sich zu melden.
„Die Initiative ‚Sicheres Vermieten‘ ist keine Wunderwaffe und auch kein Sozialprojekt. Aber sie ist ein weiterer Baustein des Landes für leistbares Wohnen und Bodensparen“, verweist LHStv Geisler auf zahlreiche Maßnahmen in der Raumordnung oder in der Wohnbauförderung.

Ablauf „Sicheres Vermieten“

  • Online-Antrag ausfüllen und an die Koordinationsstelle „Sicheres Vermieten“ senden
  • Besichtigung der Wohnung durch Koordinationsstelle und Mietverwaltung
  • Überprüfung der Vermietbarkeit
  • Organisation von Besichtigungsterminen mit MietinteressentInnen durch Koordinationsstelle
  • VermieterIn sucht MieterIn aus
  • Vorbereitung und Unterfertigung der Verträge
  • Übergabe der Wohnung
  • Mietverwaltung und Betreuung durch TIGEWOSI während gesamter Mietdauer
  • Ende des Mietverhältnisses nach drei Jahren – auf Wunsch Neuvermietung 

Wer kommt als VermieterIn infrage?

■ Privatpersonen, die nicht mehr als drei Wohnungen vermieten.
■ Mietobjekt verfügt über separaten Eingang, Wasser, WC und Heizung.
■ Keine Einfamilienhäuser, nur Wohnungen (maximal 150 m2)
■ Kein Rechtsanspruch auf Vermietung Wer kommt als MieterIn infrage?
■ Privatpersonen
■ Kein Wohnungseigentum, das selbst genutzt werden kann
■ Kein Rechtsanspruch auf Vermittlung einer Wohnung 
Zum Online-Formular: www.tirol.gv.at/vermieterinnen

Wer kommt als MieterIn infrage?

■ Privatpersonen
■ Kein Wohnungseigentum, das selbst genutzt werden kann
■ Kein Rechtsanspruch auf Vermittlung einer Wohnung 
Zum Online-Formular: www.tirol.gv.at/mietinteressentinnen

Kontakt:

Koordinationsstelle „Sicheres Vermieten“
Tel.: 0512 508 2726
E-Mail: sicheresvermieten@tirol.gv.at
Web: www.tirol.gv.at/sicheresvermieten 
 

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