18. Februar 2020

Land Tirol ehrte 268 Lawinenkommissionsmitglieder für Einsatz über 25 Jahre

von Rainer Gerzabek
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Waren auch in der Zeit des Lawinenjahres 1999 schon im Einsatz: Die Lawinenkommission von Galtür unter dem Vorsitz von Landtagsvizepräsident Bgm Anton Mattle (2. von re.) mit LH Günther Platter (links) und LHStv Josef Geisler (rechts).
In Tirol gibt es insgesamt 1.345 Lawinenkommissionsmitglieder. Sie leisten eine unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit in Tirol. Deshalb hat der Tiroler Landtag beschlossen, diese Leistungen mit einer Ehrung zu würdigen.

Die Lawinenkommissionsmitglieder tragen eine besondere Verantwortung in unserem Land. Sie sind es, die das Gefahrenrisiko im Winter immer wieder aufs Neue abwägen und gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirkshauptmannschaften entscheiden, ob Straßen nicht mehr befahrbar sind oder Häuser verlassen werden müssen. „Für die Tirolerinnen und Tiroler ist es beruhigend zu wissen, dass bei den Lawinenkommissionen überaus erfahrene, pflichtbewusste und gewissenhafte Menschen im Einsatz stehen. Dafür allen ein herzliches ‚Vergelt’s Gott‘ für diesen Dienst an der Gemeinschaft“, erklärt LH Günther Platter.

Sicherheitsreferent LHStv Josef Geisler hebt besonders die Erfahrung, das Fingerspitzengefühl und die Entschlossenheit der Lawinenkommissionsmitglieder in ihrer täglichen Arbeit hervor: „Die Entscheidung, ob eine Straße oder Piste geschlossen bleibt, ist oft eine sehr schwierige, weil verschiedene Interessen abgewogen werden müssen. Letztendlich bleibt es aber immer eine Frage der Sicherheit von Menschen und Infrastruktur. Deshalb ein herzliches Dankeschön an alle Lawinenkommissionsmitglieder. Das Land Tirol unterstützt die Lawinenkommissionsmitglieder durch Aus- und Fortbildungen über die Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz.“

Wissenswert

Hauptaufgaben von Lawinenkommissionsmitgliedern
  • Beratung und Unterstützung der BürgermeisterInnen bei der Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und Bekämpfung von Lawinenkatastrophen
  • Beurteilung der Lawinensituation im Auftrag der Bezirkshauptmannschaften als Straßenpolizeibehörde sowie für Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters und der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Anordnung von Verkehrsbeschränkungen
  • Beurteilung der Lawinensituation auf Verlangen der Betreiber von Lift- und Seilbahnanlagen sowie von Sportanlagen wie Skipisten, Loipen oder Rodelbahnen

 

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