12. Dezember 2022

Jetzt Förderung(en) abholen!

von Konrad Pölzl
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Gerade in Zeiten der Teuerungen ist es wesentlich, auf das eigene Geldbörserl zu schauen. Wenn es dann finanziell wirklich knapp wird, zählt jeder Cent.

Vom Heizen bis zur Kinderbetreuung – mit unterschiedlichsten Förderungen hilft das Land Tirol dabei, finanzielle Belastungen bestmöglich abzufedern. Beantragen Sie jetzt Ihre Unterstützung und lassen Sie Fördermöglichkeiten nicht verstreichen – eine Auswahl an Förderungen finden Sie hier: 

Energie- und Heizkostenzuschuss

Bitte beachten Sie, dass uns in der gedruckten Landeszeitungsausgabe Dezember 2022 leider ein Fehler auf Seite 30 unterlaufen ist. Korrekt muss es wie folgt heißen: Sie verdienen als alleinstehende Person weniger als 1.900 Euro netto* im Monat? Dann sind Sie für den Energiekostenzuschuss bezugsberechtigt. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich je nach Lebenssituation (z. B. Personen/Kinder im Haushalt). Das gilt auch für den  Heizkostenzuschuss, bei welchem die Einkommensgrenze für alleinstehende Personen allerdings bei 1.000 Euro netto* liegt. Das heißt: Mit dem Energie- und Heizkostenzuschuss können Sie bis zu 500 Euro an Förderungen vom Land Tirol erhalten (Heizkostenzuschuss: 250 Euro; Energiekostenzuschuss: 250 Euro).
Konkret lauten Einkommensgrenzen wie folgt:


* Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses: 1.900 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, 2.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften, 450 Euro
pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 330 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe, 750 Euro pro Monat für die erste
weitere erwachsene Person im Haushalt, 600 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt;

Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses: 1.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, 1.590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften, 260 Euro pro
Monat zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe, 550 Euro pro Monat für die erste
weitere erwachsene Person im Haushalt, 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt;

Weitere Informationen dazu unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe

Ob Studierende, Familien oder Menschen, die alleine leben – Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis. Das Land Tirol unterstützt sowohl Menschen bei der Schaffung ihres Eigenheims als auch bei der monatlichen Miete.

Kinderbetreuungszuschuss

Arbeitssuche, Berufstätigkeit, eine Aus- und Weiterbildung und zugleich Kinder zuhause – für Eltern ist es oft schwierig, die Kinderbetreuung selbst wahrzunehmen. Daher fördert das Land Tirol die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen, Kindergruppen, -krippen und -gärten sowie Schülerhorten.

Schulkostenbeihilfe

Schon wieder neue Bücher, Stifte oder eine Schultasche? Der Schulbesuch kann teuer werden. Mit der Schulkostenbeihilfe werden einkommensschwache Familien dabei unterstützt, die Kosten für den Schulbesuch von Kindern im Pflichtschulalter zu bewältigen.

Energie sparen = Geld sparen

Wer Energie spart, spart zugleich auch bares Geld. Sei es beim Waschen oder Heizen – im Rahmen der Kampagne „Energie sparen = Geld sparen“ werden praktische Tipps geliefert, wie Sie im Alltag einfach Energie und damit Kosten einsparen können. Als Bonus: Das Energiesparen kommt auch der Umwelt zugute.

Nähere Informationen sowie weitere Maßnahmen und Förderungen von Land und Bund finden Sie unter www.tirol.gv.at/entlastungen.
 

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