18. September 2023

In 10 Schritten zum Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung ab 2 Jahren

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Die Tiroler Landesregierung bei ihrer Herbstklausur am Weerberg.
Für jedes Kind in Tirol ab dem zweiten Lebensjahr, das einen Betreuungsplatz benötigt, soll ein qualitativ hochwertiger, leistbarer, ganztägiger und ganzjähriger Bildungs- und Betreuungsplatz in Wohnort- oder Arbeitsplatznähe der Eltern zur Verfügung stehen. Diesem Ziel widmete sich die Tiroler Landesregierung bei der Herbstklausur im Bezirk Schwaz.

Mit dem Blick auf das Inntal und dem Blick auf die Zukunft der Tiroler Elementarbildung beschloss die Tiroler Landesregierung in der zweitägigen Herbstklausur am Weerberg als erstes Bundesland in Österreich ein Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung. In den nächsten vier Jahren soll im Rahmen eines konkreten und machbaren 10-Schritte-Maßnahmenprogramms dieses Recht umgesetzt werden. Der Plan umfasst Investitionen in Ausbildung, bessere Rahmenbedingungen für ElementarpädagogInnen, Vereinfachung für Gemeinden und Erhalter, eine Infrastrukturoffensive in der Kinderbildungs- und Kinderbetreuungslandschaft sowie regionale Koordinierungsstellen und Pilotregionen. Diese sollen im kommenden Betreuungsjahr 2024/2025 starten. Nach der ersten Pilotphase soll das Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung ab Herbst 2026 in ganz Tirol greifen.
„Damit eine leistbare, ganzjährige, ganztätige und bedarfsorientierte Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr möglich wird, haben wir einen konkreten und machbaren 10-Punkte-Maßnahmenplan beschlossen. Wir nehmen in einem ersten Schritt 50 Millionen Euro in die Hand, investieren in Personal und Infrastruktur, vereinfachen aber auch die Arbeit der Gemeinden und privaten Erhalter und entlasten die Pädagoginnen und Pädagogen“, erläutert LH Mattle die Umsetzung. Das Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung bedeutet für die Tiroler Landesregierung, dass jedem Kind ein passender Platz vermittelt wird – im Wohnort, in der Region, entlang oder am Arbeitsort der Eltern. Damit wird für die Kinder in Tirol die beste frühkindliche Bildung und für die Eltern echte Wahlfreiheit ermöglicht. Ziel ist es, Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und damit jedem Kind die gleichen Chancen für die Zukunft zu ermöglichen. Durch die frühe Eingliederung in das Bildungssystem wird zudem eine höhere Bildungsdurchlässigkeit erzielt, indem Kinder bereits von Beginn an bestmöglich unterstützt und gefördert werden.

10-Punkte-Maßnahmenplan

Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung

  • Einrichtung von Koordinierungsstellen, digitale Plattform und Start der Pilotregionen
Koordinierungsstellen sind das Bindeglied zwischen Eltern und Gemeinden. Gemeinsam wird eine digitale Anmelde- und Bedarfserhebungsplattform eingerichtet. Damit wird ersichtlich, wo Plätze fehlen und ein Ausbau notwendig sein wird. Dieses System wird mit Beginn des Betreuungsjahres 2024/25 in Pilotregionen erprobt.
  • Infrastrukturoffensive Kinderbildung und Kinderbetreuung
Für die Jahre 2024 bis 2026 werden zusätzlich 20 Millionen Euro für den Ausbau von Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen bereitgestellt. Ziel ist es, dass wohnortnahe – möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln und möglichst mit maximal circa 15 Minuten Fahrtzeit – Kinderkrippen und Kindergärten geschaffen, modernisiert und erweitert werden.
  • Attraktivierung des Dienst- und Besoldungsrechts
Um die Arbeit der PädagogInnen noch mehr wertzuschätzen, das Personal zu entlasten und das Berufsbild zu stärken, wird eine Novelle des Dienst- und Besoldungsrechtes beauftragt. Ein Fokus wird auf die Teamstunden der PädagogInnen gelegt.
  • Imagekampagne zur Personalgewinnung in der Kinderbildung und Kinderbetreuung
In drei Wellen wird unter dem Titel „Wir sind elementar“ eine Kampagne ausgerollt, die pädagogisches Personal halten und wertschätzen sowie neues Personal ansprechen soll.
  • Auswertung der Bedarfserhebung und des Entwicklungskonzepts
Nachdem die Bedarfserhebungen für die nächsten drei Jahre aller Tiroler Gemeinden vorliegen, werden notwendige Maßnahmen vonseiten der Gemeinden als Erhalter in einem „Entwicklungskonzept“ dargelegt. Mit diesem Schritt wird klar, wie viele zusätzliche Plätze notwendig sein werden.
  • Einrichtung einer Implacementstiftung „Elementarbildung Tirol“
Gemeinsam mit dem AMS Tirol werden Ausbildungsplätze für Assistenzkräfte, pädagogische Fachkräfte und Tageseltern finanziert. Nach ihrer Konzipierung im Herbst 2023 soll die Implacementstiftung arbeitssuchende Personen entsprechend qualifizieren. Mit Quereinsteigerinnen oder Quereinsteigern soll der Fachkräftemangel entschärft werden.
  • Ausbau von Betriebskinderbetreuung
Aktuell gibt es in Tirol 30 Kinderbetreuungseinrichtungen, die von Betrieben selbst geführt werden. Diese Zahl soll gesteigert werden. Ein Kinderbetreuungsangebot kann für Unternehmen auch ein Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt sein. Zudem bietet das Land bereits Förderungsmöglichkeiten.
  • Ausbau der Tageselternstruktur
Um Versorgungsspitzen in Gemeinden abzufedern, soll auch die Tageselternstruktur ausgebaut werden – konkret mittels weiterer Ausbildungsmöglichkeiten. Im Betreuungsjahr 2022/23 wurden 559 Kinder unter 15 Jahren von insgesamt 133 Tageseltern betreut. Diese flexible Betreuungsform hat großes Potenzial, das ausgeschöpft wird.
  • Entwicklung eines Finanzierungskonzepts
Das Land investiert bereits rund 144 Millionen Euro jährlich in die Kinderbetreuung. Dieser Betrag wird jedenfalls erhöht. Für die Einführung des Rechts auf Kinderbildung und Kinderbetreuung stehen in einem ersten Schritt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Unter anderem wird die Förderung von Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Einrichtungen forciert.
  • Verwaltungsvereinfachung
Bestehende Richtlinien und Maßnahmen werden mit Projektbeginn laufend geprüft und vereinfacht. Zudem sollen die Informationen für Erhalter einfacher und übersichtlich gestaltet werden. Verantwortlich zeichnet dafür ein Kibet-Service-Team.
 

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