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Wer wird gewählt?
Bei der Nationalratswahl wird der Nationalrat gewählt. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten. Je mehr Stimmen eine Partei bei der Nationalratswahl erhält, desto mehr Abgeordnete dieser Partei sitzen im Nationalrat. Das heißt wiederum: Je mehr Abgeordnete, desto mehr Stimmmacht und desto mehr Einfluss hat eine Partei. Der Nationalrat wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Das bedeutet, dass alle wahlwerbenden Parteien, die im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten oder ein Grundmandat in einem Wahlkreis erreichen, entsprechend ihrem Stimmenanteil Sitze im Nationalrat erhalten.Schon gewusst?
Bei der Nationalratswahl wird nicht die Bundesregierung gewählt – also die/der BundeskanzlerIn und die MinisterInnen. Die Bundesregierung wird vom Bundespräsidenten/ der Bundespräsidentin ernannt.Die Aufgabe des Nationalrats
Der Nationalrat ist eine der beiden Kammern des österreichischen Parlaments. Die andere Kammer des Parlaments ist der Bundesrat, in dem die Bundesländer vertreten sind. Die Hauptaufgabe des Nationalrats ist die Gesetzgebung. Der Nationalrat diskutiert und prüft Vorschläge für neue Gesetze oder Gesetzesänderungen und beschließt die Gesetze, die in ganz Österreich gelten. Seine Mitglieder, die Abgeordneten, können auch selbst solche Vorschläge einbringen. Außerdem genehmigt der Nationalrat das Bundesbudget, also wie viel Geld in bestimmten Bereichen ausgegeben werden kann, und übt eine begleitende Budgetkontrolle aus. Eine weitere wichtige Aufgabe des Nationalrats ist die politische und rechtliche Kontrolle. So hat er das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen. Dies geschieht etwa durch parlamentarische Anfragen, Entschließungen, ein Misstrauensvotum oder die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
Wer darf wählen?
Bei der Nationalratswahl sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen wahlberechtigt, die …… am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
… in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
In Österreich sind rund 6,4 Millionen Menschen wahlberechtigt, in Tirol sind es rund 540.000.
Wo kann gewählt werden?
Gewählt werden kann …… am Wahltag in dem Ihnen zugeordneten Wahllokal (nähere Informationen zur Adresse und den Öffnungszeiten erhalten Sie von Ihrer Gemeinde),
… am Wahltag mittels „offener“ Wahlkarte in bestimmten Wahllokalen (zumindest in einem Wahllokal pro Gebäude), … bereits vor dem Wahltag mittels Briefwahl (die Wahlkarte kann auch bei persönlicher Abholung in der Gemeinde direkt ausgefüllt und abgegeben werden)
… oder mittels Wahlkarte am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde („fliegende Wahlkommission“).
Wie wird gewählt?
Bei der Nationalratswahl können Sie maximal einer Wählergruppe (= Partei) Ihre Stimme geben. Entscheidend für die gültige Stimmabgabe ist, dass der WählerInnenwille klar erkennbar wird – am besten durch das Setzen eines Kreuzes im entsprechenden Kreis bei der jeweiligen Wählergruppe.Vorzugsstimme vergeben
Zudem können Sie eine/n einzelne/n KandidatIn mit einer Vorzugsstimme unterstützen und so dessen/deren Chancen erhöhen, in den Nationalrat einzuziehen. KandidatInnen können in einem Regionalwahlkreis, in einem Landeswahlkreis oder österreichweit antreten. Insgesamt können daher drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Wichtig: Sie können Vorzugsstimmen nur an Kandidat- Innen jener Partei vergeben, die Sie auch am Stimmzettel angekreuzt bzw. gewählt haben.
- Regionalwahlkreis: Auf der Regionalparteiliste sind die KandidatInnen Ihrer Region aufgelistet (Innsbruck- Stadt, Innsbruck-Land, Unterland, Oberland oder Osttirol). Eine Vorzugsstimme können Sie durch Ankreuzen der/des jeweiligen KandidatIn vergeben.
- Landeswahlkreis: Die Landesparteiliste umfasst KandidatInnen, die tirolweit kandidieren. Eine Vorzugsstimme können Sie durch Eintragen des jeweiligen Namens oder der Reihungsnummer auf der Landesparteiliste im entsprechenden Feld vergeben.
- Bundeswahlvorschlag: Auf der Bundesparteiliste finden Sie KandidatInnen, die österreichweit kandidieren. Eine Vorzugsstimme können Sie durch Eintragen des jeweiligen Namens oder der Reihungsnummer auf der Bundesparteiliste im entsprechenden Feld vergeben.
Wählen mit Wahlkarte
Am 29. September 2024 verhindert? Wählen Sie trotzdem! Mit der Wahlkarte. Und so einfach geht’s: Wahlkarte beantragen, ausfüllen und abgeben.Wahlkarte beantragen
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, beantragen:schriftlich (zum Beispiel im Postweg, per E-Mail, gegebenenfalls auch über die Internetmaske der Gemeinde oder über wahlkartenantrag.at) bis Mittwoch, 25. September 2024,
bzw. wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist auch bis zum Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr, oder mündlich bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr.
Wahlkarte ausfüllen – das ist zu beachten
1. Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen!2. Stimmzettel in das Wahlkuvert (blau) legen und dieses in die Wahlkarte zurücklegen!
3. Wahlkarte zukleben!
4. Unterschrift auf der Wahlkarte nicht vergessen!
Wahlkarte versenden bzw. abgeben
- Per Post (Briefwahl): Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeadresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen.
- Abgabe am Wahltag: Am Wahltag während der Öffnungszeiten in jedem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr. Die Abgabe durch eine/n ÜberbringerIn ist zulässig.
- Abgabe bei einer besonderen Wahlbehörde: Personen mit eingeschränkter Mobilität können bei der Beantragung der Wahlkarte auch eine besondere Wahlbehörde – die sogenannte „fliegende Wahlkommission“ – anfordern.