01. September 2022

Glossar

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Begriffe kurz erklärt:

Aktives Wahlrecht
Darunter versteht man das Recht zu wählen. Bei der Landtagswahl sind also all jene wahlberechtigt, die das aktive Wahlrecht besitzen. Das sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Tirol oder sogenannte AuslandstirolerInnen – also Personen, die ihren Hauptwohnsitz in den vergangenen zehn Jahren in Tirol hatten, jedoch aktuell im Ausland leben. Ausgenommen sind Personen, die durch ein gerichtliches Urteil vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Klub-Obleute
Als Klub-Obleute werden die Chefinnen oder Chefs eines politischen Klubs bezeichnet. Im Fall der Tiroler Landtagswahl sind das die Chefinnen und Chefs von den Fraktionen der Parteien, die im Landtag vertreten sind. Die jeweiligen Klub-Obleute werden nach der Wahl von den Parteien intern bestimmt.

Passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als KandidatIn für eine Wahl aufstellen zu lassen. Zum Landtag wählbar sind österreichische StaatsbürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben. Sie dürfen nicht durch ein gerichtliches Urteil von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Wahlgeheimnis
Die WählerInnen dürfen von niemandem bei der Wahl beeinflusst werden. Aus diesem Grund dürfen WählerInnen beispielsweise nicht von anderen Personen in die Wahlkabine begleitet werden. (Ausgenommen von dieser Regelung sind kleine Kinder und WählerInnen mit Beeinträchtigungen bzw. deren Begleitpersonen.) Um das Wahlgeheimnis zu wahren, werden Wahlkabinen und Wahlurnen verwendet, damit die WählerInnen ihre Wahl geheim durchführen können.

Mandat
Der Begriff Mandat kommt ursprünglich aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Auftrag“. Auf Landesebene wird darunter die Funktionsausübung eines gewählten Mitglieds des Landtags verstanden: Die/der Landtagsabgeordnete erhält den Auftrag im Namen der WählerInnen, Entscheidungen zu treffen. Im Tiroler Landtag gibt es 36 MandatarInnen, die entsprechend des Wahlergebnisses zwischen den Parteien verteilt werden.

Koalition
Um eine Regierung zu bilden ist es notwendig, von mehr als 50 Prozent der MandatarInnen (sprich mindestens 19 im Tiroler Landtag) gewählt zu werden. Sollte eine Partei diese Anzahl an Mandaten alleine nicht erreichen, muss eine Vereinbarung, sprich eine Koalition, mit einer oder mehreren Parteien erfolgen. Insgesamt müssen mehr als 50 Prozent der MandatarInnen die Regierung unterstützen.

WahlleiterIn
Als WahlleiterIn bezeichnet man jene Person, die die Wahlen organisiert und überwacht. Dadurch wird die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen gewährleistet. Unterstützt wird die Arbeit durch BezirkswahlleiterInnen in den einzelnen Bezirken.

Opposition
Das Wort Opposition kommt ebenfalls aus dem Lateinischen und bedeutet Widerspruch. In der Politik werden jene Parteien, die nicht in der Regierung vertreten sind, als Opposition bezeichnet. Die Hauptaufgabe der Opposition ist es, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren und weitere politische Meinungen einzubringen.
 

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