Die Verkehrsbeschränkung im gesamten Bundesland Tirol:
- gilt per Verordnung seit Sonntag, dem 15. März 2020.
- gilt vorerst für eine Woche bis einschließlich Sonntag, 22. März.
- bedeutet, dass niemand ohne triftigen Grund seine Wohnung bzw. sein Haus verlassen darf.
- Ausnahmen sind:
- beruflich notwendige Gründe
- medizinische Versorgung (z.B. nicht aufschiebbare Arzt- oder Apothekenbesuche)
- Deckung der Grundbedürfnisse (z.B. Lebensmitteleinkauf, Geldabheben beim Bankomaten)
- Besorgungen und Erledigungen für jene Menschen, die ihre Wohnung nicht verlassen können oder sollen
- Rückkehr zum eigenen Wohnort
- wenn es berechtigte Gründe zum Verlassen des Landes gibt
- Besuche bei Älteren und Minderjährigen, körperlich geschwächten Personen und Menschen mit Behinderungen
- auch das Ausführen des Hundes ist erlaubt
Die Verkehrsbeschränkung
- wird von der Polizei auf Landesebene überwacht. Dabei wird auf Augenmaß geachtet. Es steht die Information und Aufklärung der Bevölkerung im Vordergrund.
- erlaubt das Spazierengehen alleine oder mit Menschen aus dem eigenen Haushalt. Dennoch appelliert Tirol an die Bevölkerung, das Haus nicht zu verlassen.
- Wichtig: Bitte keine Skitouren oder Wanderungen unternehmen, da sich alle Einsatzkräfte auf das Coronavirus konzentrieren müssen.
- ist notwendig, um die Menschen in Tirol zu schützen und um möglichst bald wieder zur Normalität zurückkehren zu können.