18. März 2020

Die wichtigsten Maßnahmen

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Die Verkehrsbeschränkung im gesamten Bundesland Tirol:

  • gilt per Verordnung seit Sonntag, dem 15. März 2020.
  • gilt vorerst für eine Woche bis einschließlich Sonntag, 22. März.
  • bedeutet, dass niemand ohne triftigen Grund seine Wohnung bzw. sein Haus verlassen darf.
  • Ausnahmen sind:
  1. beruflich notwendige Gründe 
  2. medizinische Versorgung (z.B. nicht aufschiebbare Arzt- oder Apothekenbesuche)
  3. Deckung der Grundbedürfnisse (z.B. Lebensmitteleinkauf, Geldabheben beim Bankomaten)
  4. Besorgungen und Erledigungen für jene Menschen, die ihre Wohnung nicht verlassen können oder sollen
  5. Rückkehr zum eigenen Wohnort
  6. wenn es berechtigte Gründe zum Verlassen des Landes gibt
  7. Besuche bei Älteren und Minderjährigen, körperlich geschwächten Personen und Menschen mit Behinderungen
  8. auch das Ausführen des Hundes ist erlaubt

Die Verkehrsbeschränkung

  • wird von der Polizei auf Landesebene überwacht. Dabei wird auf Augenmaß geachtet. Es steht die Information und Aufklärung der Bevölkerung im Vordergrund.
  • erlaubt das Spazierengehen alleine oder mit Menschen aus dem eigenen Haushalt. Dennoch appelliert Tirol an die Bevölkerung, das Haus nicht zu verlassen.
  • Wichtig: Bitte keine Skitouren oder Wanderungen unternehmen, da sich alle Einsatzkräfte auf das Coronavirus konzentrieren müssen.
  • ist notwendig, um die Menschen in Tirol zu schützen und um möglichst bald wieder zur Normalität zurückkehren zu können.

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