12. Juli 2021

Die Länderkammer und der Tiroler Landtag

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Nicht nur die Landeshauptleutekonferenz hat in der zweiten Jahreshälfte 2021 einen Tiroler Vorsitzenden, sondern auch der österreichische Bundesrat: Seit 1. Juli steht der Oberländer Peter Raggl diesem Gremium als Präsident vor – für die Landeszeitung Anlass, sich die Funktionen der Länderkammer und ihre Beziehung zum Tiroler Landtag genauer anzusehen.

Der Bundesrat ist neben dem Nationalrat die zweite Kammer des österreichischen Parlaments. Seine 61 MandatarInnen werden von den neun Landtagen gemäß den dortigen politischen Mehrheitsverhältnissen für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode entsandt, um die Interessen ihrer Bundesländer zu vertreten. Dabei verfügen sie über spezielle Einspruchs- und Kontrollrechte.

Aufschiebendes und absolutes Veto

Erstere kommen bei der Bundesgesetzgebung zur Anwendung: Der Bundesrat kann gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen. Dabei handelt es sich meist um ein aufschiebendes Veto, mit dem Bedenken der Länderkammer am Gesetzesinhalt ausgedrückt werden. Der Nationalrat muss sich anschließend erneut mit dem Gesetzesbeschluss befassen und kann die genannten Kritikpunkte berücksichtigen.
Über ein absolutes Vetorecht verfügt der Bundesrat dann, wenn die Kompetenzen der Länder eingeschränkt oder gesetzliche Bestimmungen die Rechte des Bundesrates selbst betreffen würden. Auch können keine Staatsverträge, die Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder betreffen bzw. die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union ändern, gegen den Beschluss des Bundesrats verabschiedet werden.

Kontrolle der Regierung

Parlamentarische Kontrolle auszuüben ist eine weitere Kernaufgabe der Länderkammer: Ihre Abgeordneten können Anfragen an die Bundesregierung richten, Informationen einfordern, Auskunftspersonen anhören und die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern im Plenum oder den Ausschüssen verlangen. Zudem beteiligt sich der Bundesrat gemeinsam mit dem Nationalrat im Rahmen der sogenannten Subsidiaritätskontrolle am Gesetzgebungsverfahren der EU.
Im Tiroler Landtag haben die fünf von ihm entsandten BundesrätInnen ein Rederecht während den Debatten. Dort können sie ihre Standpunkte vertreten und damit Aspekte ihrer Tätigkeit in der Länderkammer-Politik einfließen lassen.
Die Tiroler BundesrätInnen:
• Peter Raggl, Elisabeth Mattersberger, Sebastian Kolland (Tiroler Volkspartei)
• Stefan Zaggl (SPÖ)
• Christoph Steiner (FPÖ)
 
"In meinen rund fünf Jahren als Bundesratsmitglied – ein halbes davon als Präsidentin – konnte ich die Länderkammer mit ihren Limitationen, aber vor allem auch in all ihren Stärken kennenlernen. So habe ich den Bundesrat als Gremium erlebt, in dem konsensorientiert gearbeitet wurde und die Debatten stets auf einer sachlichen Ebene stattfanden. Zwar liegt es in der Natur der Sache, dass sich die Standpunkte und auch Schwerpunkte der Fraktionen in vielen Punkten unterscheiden, die entschlossene Vertretung der Länderinteressen ist aber stets das gemeinsam verfolgte Ziel. Vor einer Diskussion, die 1920 geschaffene Länderkammer für ihr zweites Bestandsjahrhundert neu zu denken, darf man sich jedoch nicht verschließen."
Ihre Sonja Ledl-Rossmann, Landtagspräsidentin

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