Er unterstützt Menschen bis in die Mittelschicht, ihre Wohn-, Betriebs-, Heiz- und Energiekosten zu stemmen. Anträge können bis 30. September 2024 gestellt werden. Um so viele Menschen wie möglich in Tirol zu unterstützen, werden vonseiten des Landes rund 30 Millionen Euro bereitgestellt.
Der Heizkostenzuschuss beträgt 250 Euro und unterstützt insbesondere einkommensschwächere Haushalte. Der Wohnkostenzuschuss, für den auch MindestsicherungsbezieherInnen bezugsberechtigt sind, ist abhängig von der Haushaltsgröße und dem Haushaltseinkommen und beträgt mindestens 250 Euro.
Heizkostenzuschuss (Höhe: 250 Euro)
Einkommensgrenzen (Netto-Haushaltseinkommen pro Monat):- Alleinstehende Person: 1.200 Euro
- Zwei Personen (z. B. Lebens- und Wohngemeinschaften oder Ehepaare): 1.900 Euro
- Jede weitere Person: + 350 Euro
Wohnkostenzuschuss
Einkommensgrenzen (Netto-Haushaltseinkommen pro Monat) und jeweilige Höhe des Zuschusses:- Alleinstehende Person: 350 Euro bei einem Einkommen von bis zu 1.200 Euro; 300 Euro bei einem Einkommen von bis zu 1.700 Euro; 250 Euro bei einem Einkommen von bis zu 2.200 Euro
- Zwei Personen (z. B. Lebens- und Wohngemeinschaften oder Ehepaare): 450 Euro bei einem Einkommen von bis zu 1.900 Euro; 375 Euro bei einem Einkommen von bis zu 2.400 Euro; 300 Euro bei einem Einkommen von bis zu 3.100 Euro
- Mehrpersonenhaushalt:
o Einkommensgrenze II: Bis zu 2.400 Euro + 500 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt führen zu einem Zuschuss in Höhe von 375 Euro + 75 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt
o Einkommensgrenze III: Bis zu 3.100 Euro + 500 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt führen zu einem Zuschuss in Höhe von 300 Euro + 50 Euro pro weitere Person(en) im Haushalt
Antragstellung
Sie haben den Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) erhalten?
- BezieherInnen des Tirol-Zuschusses 2023 erhalten automatisch ein Schreiben des Landes mit personalisierten Zugangsdaten sowie einen Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag (Angaben prüfen und online bestätigen oder selbstständig online ändern).
- Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen sowie MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Tirol-Zuschuss 2023 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.
- Sie haben ein Schreiben erhalten, finden dieses aber nicht mehr? Stellen Sie keinen Neuantrag, sondern wenden Sie sich bitte an das Tiroler Hilfswerk (Tel.: 0512 508 3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at) oder an Ihre Gemeinde.
Sie haben den Tirol- Zuschuss 2023 nicht erhalten?
- Anträge sollten – soweit möglich – mittels Onlineformular eingereicht werden: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
- Anträge können auch via E-Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder postalisch an Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck oder bei Ihrer Gemeinde eingereicht werden.
NEU: Gestaffelte Auszahlung
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Herbst 2024 zu Beginn der Heizsaison.Sie haben Fragen?
Die MitarbeiterInnen des Tiroler Hilfswerks beraten Sie gerne:
Tiroler Hilfswerk Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck Tel.: 0512 508 3693 E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Alternativ können Sie sich auch an die InfoEck-Hotline wenden: InfoEck-Hotline Tel.: 0800 800 508 (erreichbar von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr und von Dienstag bis Donnerstag von 15 bis 17 Uhr)