30. November 2020

Coronakrise: Förderungen für ArbeitnehmerInnen

Floristin beim Blumenstrauß binden
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Die Corona-Pandemie stellt nicht nur das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Auch ArbeitnehmerInnen sind mit den damit verbundenen Folgen konfrontiert. Zu den besonderen Unterstützungsmaßnahmen des Landes Tirol zählen der COVID-19-ArbeitnehmerInnenfonds, die offene Arbeitsstiftung, die Fachkräfteförderung, das gemeindenahe Beschäftigungsprogramm und die „Tiroler Bildungskarenz plus“.

COVID-19-ArbeitnehmerInnenfonds

ArbeitnehmerInnen und ihre Familien, die aufgrund von Einkommensverlusten besonders von der Coronakrise betroffen sind, werden durch das Land Tirol und die Arbeiterkammer Tirol mit insgesamt zwölf Millionen Euro unterstützt. Anträge können bis 31. Dezember 2020 eingebracht werden: www.tirol.gv.at/covid-arbeitnehmerfonds Amt der Tiroler Landesregierung COVID-ArbeitnehmerInnenfonds Eduard-Wallnofer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: 0512/508-2005 covid.arbeitnehmerfonds@tirol.gv.at

Offene Arbeitsstiftung

Die Stiftung unterstützt arbeitslose Personen dabei, eine am Arbeitsmarkt verstärkt gefragte Qualifizierung zu erwerben und einen Arbeitsplatz zu finden. Nähere Infos

Fachkräfteförderung

Finanzielle Anreize für Personen, die eine Ausbildung in einem Mangelberuf der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder in einem Gesundheits-, Pflege- und Sozialberuf absolvieren sowie Personen mit maximal Pflichtschulabschluss, die zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten. Infos beim Arbeitsmarktservice Tirol unter Informationen zur Fachkräfteförderung des Landes:
www.tirol.gv.at/fachkraeftefoerderung

Gemeindenahes Beschäftigungsprogramm

Gemeinden oder kommunale Unternehmen sowie Wohlfahrtsverbände können bei Beschäftigung älterer, langzeitarbeitsloser Personen oder WiedereinsteigerInnen einen Ersatz der anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten beantragen. Dienstgeber- Anträge beim AMS sowie online beim Land Tirol www.tirol.gv.at/fachkraeftefoerderung

Tiroler Bildungskarenz plus

Ein von der Coronakrise betroffenes Unternehmen, das die Ausbildungskosten für MitarbeiterInnen bezahlt, die während der Bildungskarenz oder der Bildungsteilzeit des Arbeitsmarktservice eine Ausbildung absolvieren, erhält Kurskosten bis zu 50 Prozent refundiert.
Infos unter www.ams.at.
Kontakt für UnternehmerInnen, die eine Kurskostenförderung beantragen möchten: www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft
 

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