17. Februar 2025

Begrenzter Raum, klare Ziele

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Vorausschauende Planungen und Konzepte stellen sicher, dass Tirols Flächen bestmöglich genutzt werden.
Raumordnung in Tirol: Wie die Gesetzesnovelle für mehr leistbaren Wohnraum und weniger Spekulation sorgt.

Wir leben in einem Land, das aufgrund seiner Topografie über begrenzten Lebensraum verfügt. Um ein gutes Miteinander zu ermöglichen und den vielen verschiedenen Ansprüchen aus den Bereichen Wohnen, Wirtschaft und Freizeit gerecht zu werden, braucht es eine gewisse vorausschauende Planung. Raumordnung umfasst dabei nicht nur die geordnete und ressourcenschonende Nutzung des verfügbaren Raums, sondern auch den gezielten Schutz von Flächen vor einer Bebauung.

Wie funktioniert Raumordnung?

Die Raumordnung erfolgt auf verschiedenen Ebenen, die durch eine enge Abstimmung miteinander verbunden sind. In Tirol geschieht dies hauptsächlich auf zwei Ebenen: Auf kommunaler Ebene entscheiden die Gemeinden, wie Flächen genutzt werden – etwa für Wohnbau oder Gewerbe – wobei sie sich an die Vorgaben des Landes halten müssen. Auf übergeordneter Ebene sorgt das Land Tirol dafür, dass die Pläne der Gemeinden miteinander in Einklang stehen und den übergeordneten Zielen gerecht werden. Dazu gehört unter anderem der Schutz von unbebauten Flächen für die Landwirtschaft sowie die Sicherstellung von leistbarem Wohnraum.

Raumordnung = (Lebens-)Raum geordnet nutzen und entwickeln

Die Ziele dieser (Raum-)Ordnung sind im Tiroler Raumordnungsgesetz definiert. Dieses wurde vor kurzem novelliert, also angepasst. Neben der Stärkung der Instrumente zur Schaffung von leistbarem Wohnraum ist es ein zentrales Ziel der Novelle, der illegalen Freizeitwohnsitznutzung auch weiterhin einen Riegel vorzuschieben. Dies führt nämlich dazu, dass der Platz für Einheimische weiter verringert wird und die Immobilienpreise steigen. Um dem entgegenzuwirken, wurden die Strafen für illegale Freizeitwohnsitznutzung verdoppelt – von 40.000 auf 80.000 Euro. Auch die Strafen für die Verweigerung der Mitwirkung bei entsprechenden Kontrollen steigen von 3.000 auf 6.000 Euro. Das soll sicherstellen, dass der begrenzte Wohnraum vorrangig der Tiroler Bevölkerung zur Verfügung steht. Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle ist die Stärkung der Vertragsraumordnung. Diese dient vor allem dazu, die Art der Nutzung von Flächen – beispielsweise die Festlegung eines Hauptwohnsitzes anstelle eines Freizeitwohnsitzes – über den Widmungszeitpunkt hinaus abzusichern. Ziel ist es, weiterhin der Spekulation mit Grund und Boden entgegenzuwirken. Zudem können im Rahmen der Vertragsraumordnung künftig auch Mietobergrenzen festgelegt werden, um leistbares Wohnen sicherzustellen.
Ein wichtiger Hebel sind außerdem sogenannte Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau. Gemeinden haben die Möglichkeit – und in einigen Fällen sogar die Pflicht –, gezielt Flächen auszuweisen, die ausschließlich für geförderten Wohnbau genutzt werden dürfen. Die Raumordnung stellt den Gemeinden somit verschiedene Instrumente zur Verfügung, mit denen gezielt geförderter – und damit für die Bevölkerung leistbarer – Wohnraum geschaffen werden kann.


Schon gewusst?

Insgesamt können aufgrund der Topografie nur circa zwölf Prozent von Tirols Gesamtfläche als Dauersiedlungsraum – also Flächen für Wohnen, Wirtschaft und Freizeit– genutzt werden. Raumordnung ist in Tirol daher ebenso herausfordernd wie wichtig.

 

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