Auf Anregung von Jugendlandesrätin Astrid Mair wurden von der Wirtschaftskammer Tirol landesweit Testkäufe durchgeführt. Das Ergebnis zeigt eine vorbildliche Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
In Tirol wurde das Jugendgesetz bereits im vergangenen Jahr um das Verbot des Konsums, des Erwerbs und der Weitergabe jugendgefährdender Waren wie Nikotinbeutel erweitert. Konkret dürfen damit Nikotinbeutel ebenso wie Tabak oder Wasserpfeifen nicht an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren weitergegeben oder öffentlich konsumiert werden. Dass sich Tirols Betriebe an die Bestimmungen des Jugendgesetzes halten und sich dieser Verantwortung bewusst sind, zeigte das Ergebnis von Testkäufen (Mystery Shopping), welche auf Initiative von Jugendlandesrätin Astrid Mair von der Wirtschaftskammer Tirol (WK Tirol) durchgeführt wurden: Mit 94 Prozent hielt sich eine überwiegende Mehrheit der insgesamt 35 getesteten Betriebe (davon 24 Tiroler Tabakfachgeschäfte und elf Verkaufsstellen wie Tankstellenshops oder Gastronomiebetriebe) an die Vorgaben des Tiroler Jugendgesetzes. Lediglich zwei der überprüften Betriebe mussten beanstandet werden. Das von der WK Tirol durchgeführte Mystery Shopping fand vom hinteren Ötztal mit Sölden und Vent über Reutte, Berwang, Schmirn, Kössen, Thiersee, Kufstein, Wörgl, Jenbach und Mayrhofen bis in den Großraum Innsbruck statt.
Was ist Mystery Shopping?
Mystery Shopping im Zusammenhang mit dem Verkauf von Nikotinbeuteln ist eine Methode, um zu überprüfen, ob sich Betriebe an die Jugendschutzvorgaben halten. Dabei treten speziell geschulte TestkäuferInnen unter 18 Jahren anonym auf und versuchen, diese Produkte zu erwerben. Ziel ist es, die Einhaltung der Alterskontrolle und den Umgang mit Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen. „Die Ergebnisse der Testkäufe zeigen, dass sich unsere Betriebe ihrer Verantwortung bewusst sind und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz unserer Jugend konsequent einhalten. Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen trägt essentiell zur Entwicklung und Entfaltung junger Menschen bei. Ich danke auch der Wirtschaftskammer für diese Initiative. Solche Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Politik, Betrieben und Interessensvertretungen. Die positiven Ergebnisse sind ein Ansporn, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen“, erklärt LRin Mair und bedankt sich ausdrücklich bei Martin Wacker, Gremialobmann der TabaktrafikantInnen in der Wirtschaftskammer Tirol.Nikotinbeutel oft gefährlicher als herkömmliche Tabakprodukte
„Die Novellierung des Tiroler Jugendgesetzes im April 2023 war ein entscheidender Schritt, um Nikotinbeutel mit Tabakprodukten gleichzusetzen. Gerade weil vielen jungen Menschen die enormen Suchtgefahren dieser Produkte oft nicht bewusst sind, war es mir ein zentrales Anliegen, hier für Klarheit zu sorgen und ein starkes Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu schaffen“, betont LRin Mair und führt weiter aus: „Nikotinbeutel enthalten teilweise extrem hohe Mengen an Nikotin – oft sogar mehr als herkömmliche Tabakprodukte. Diese Entwicklung, die die Gesundheit unserer Jugend gefährdet, konnte und durfte nicht länger ignoriert werden.“ Die Landesrätin betont zudem die Bedeutung kontinuierlicher Sensibilisierungsarbeit: „Jugendschutz ist ein Thema, das nicht nur durch Kontrollen, sondern auch durch Prävention langfristig gestärkt werden muss. Hier appelliere ich auch an unsere Gesellschaft, ihre Verantwortung für unsere Jugend zu übernehmen.“Jugendschutz: TrafikantInnen leben Verantwortung
„Die Trafikantinnen und Trafikanten stehen voll und ganz hinter dem Jugendschutz. Seitens des Landesgremiums der Tabaktrafikanten haben wir bereits reagiert, als die Nikotinbeutel auf den Markt kamen. Im Bewusstsein, dass es sich hier um sensible Genussprodukte handelt, haben wir umgehend in unseren Standesregeln, die für jede Trafikantin und jeden Trafikanten gültig sind, festgeschrieben, dass ein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt ist. Umso mehr freut es uns seitens der Tiroler Tabaktrafikantinnen und Tabaktrafikanten zu sehen, dass unsere Bemühungen bestätigt und als Beweis für einen verantwortungsvollen Umgang seitens der Trafikantinnen und Trafikanten zu werten ist“, betonte Gremialobmann Martin Wacker. „Wir möchten uns an dieser Stelle auch für die Unterstützung durch Landesrätin Astrid Mair und die gute Zusammenarbeit bedanken.“Tiroler Jugendgesetz, §18b:
Fassung vom 25.09.2024
(1) An Kinder und Jugendliche dürfen Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas, elektronische Zigaretten sowie die dafür verwendeten Tabake, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung bzw. zur Verdampfung nicht weitergegeben werden. Auch Nikotinbeutel dürfen nicht weitergegeben werden.
(2) Kinder und Jugendliche dürfen Waren im Sinn des Abs. 1 nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.
Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz unter: www.tirol.gv.at/jugendschutz