„Nach der Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus müssen wir unser Bestes geben, um die Wirtschaft in Tirol wieder in Schwung zu bringen. Ergänzend zu den Leistungen des Bundes hat das Land Tirol deshalb gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Tirol den Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Selbstständige ins Leben gerufen, der mit Einmalzahlungen von 4.000 Euro an anspruchsberechtigte Unternehmerinnen und Unternehmer den Wirtschaftsstandort Tirol stärken soll“, erklärt Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf und verweist darauf, dass der Zuschuss jene Selbstständigen bzw. Klein- und Mittelunternehmen in Tirol unterstützen soll, die keine Mittel aus dem Härtefallfonds oder dem Corona-Hilfsfonds des Bundes in Anspruch nehmen können.
Die Fördermaßnahme des Landes und der Tiroler Wirtschaftskammer wurde Ende Juni vorgestellt – bereits seit Anfang August kann um Zuschüsse angesucht werden. Sie reiht sich in eine Vielzahl an weiteren Unterstützungsangeboten, die das Land Tirol zusätzlich zu jenen des Bundes ins Leben gerufen hat, um den Menschen in Tirol bestmöglich durch die vom Coronavirus ausgelöste Krise zu helfen. Ziel sei es, wie die Wirtschaftslandesrätin betont, auch jenen UnternehmerInnen, die nicht den Förderrichtlinien des Bundes entsprechen, unbürokratisch und rasch Hilfe anbieten zu können: „2.000 Unternehmerinnen und Unternehmer können laut Schätzungen in den Genuss von Zahlungen aus dem Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Selbstständige kommen. Sie leiten Betriebe, die die Tiroler Unternehmens und Wirtschaftslandschaft maßgeblich prägen und damit einen großen Wert für Tirol als Ganzes darstellen.“
Voraussetzungen: Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent
Der von Land Tirol und Wirtschaftskammer Tirol zu gleichen Teilen befüllte Topf fasst insgesamt acht Millionen Euro. Um förderungsberechtigt zu sein, muss der Umsatzrückgang für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 mindestens 25 Prozent, weniger aber als 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betragen. Dies muss durch eine/n SteuerberaterIn oder eine/n FinanzbuchhalterIn bestätigt werden. Anspruch, sofern keine Bundesmittel bezogen wurden Diese/r muss auch bestätigen, dass das Unternehmen in zumindest einem der drei vergangenen Steuerjahre einen Jahresumsatz von mehr als 35.000 Euro erwirtschaftet hat, sowie auch, dass im konkreten Fall weder Mittel aus dem Härtefallfonds noch aus dem Corona-Hilfsfonds des Bundes bezogen werden können. Besteht ein Anspruch auf Bezuschussung durch einen dieser genannten Töpfe, kommt der Betrieb für den Tiroler Corona-Unterstützungsfonds nicht infrage, der eine Ergänzungsmaßnahme zu jenen des Bundes darstellt.Antragstellung bei der Standortagentur Tirol GmbH
Über ein entsprechendes Web-Formular muss der Antrag auf Auszahlung bis spätestens 31. Dezember 2020 bei der Standortagentur Tirol GmbH eingelangt sein, die mit der Abwicklung der Förderung beauftragt ist. Alle erforderlichen Unterlagen müssen beigelegt sein, weitere sind bei Bedarf nachzureichen. Wird der Anspruch auf Bezuschussung festgestellt, erhält das Unternehmen eine Einmalzahlung von 4.000 Euro.Auf einen Blick
Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Selbstständige• Gesamtvolumen: 8 Millionen Euro
• Zuschuss: nicht rückzahlbare Einmalzahlung von 4.000 Euro
• Förderkriterien für KMUs (Auswahl):
→ Jahresumsatz von über 35.000 Euro in mindestens einem der vergangenen drei Steuerjahre
→ nicht anspruchsberechtigt für Härtefallfonds oder Corona- Hilfsfonds des Bundes
→ Umsatzrückgang im Betrachtungszeitraum im Vorjahresvergleich: mindestens 25 Prozent, weniger als 40 Prozent
→ aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
• Online-Antrag einzureichen bis spätestens 31. Dezember 2020