12. Juli 2021

Wohnraum für heimische Familien

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Aufgrund der einzigartigen Topographie bedarf es in Tirol eines sorgsamen Umgangs mit der begrenzten Ressource Grund und Boden – allen voran, um den heimischen Familien leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Von der Einführung der Freizeitwohnsitzabgabe über einen Mindestanteil von Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau bis hin zu einer Sonderkategorie „Chaletdörfer“ – zahlreiche die Raumordnung in Tirol betreffende Maßnahmen wurden seit 2019 bereits umgesetzt. Auch im neuen Wohnpaket des Landes stellen weitere Raumordnungsmaßnahmen einen wesentlichen Eckpfeiler dar. Landesrat Johannes Tratter berichtet: „Allen voran geht es darum, die Freizeitwohnsitze weiter einzudämmen. Dort, wo in den Tiroler Gemeinden Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau benötigt werden, wird eine Genehmigung neuer Freizeitwohnsitze nicht mehr möglich sein. Hier stehen die Interessen ganz klar im Widerspruch zueinander. Denn höchste Priorität hat es, den in Tirol lebenden Menschen leistbares Wohnen zu ermöglichen. Freizeitwohnsitze, die nur selten genutzt werden und überwiegend leer stehen, müssen verhindert werden und jene Objekte unseren heimischen Familien als Wohnraum zur Verfügung stehen.“

Leerstand erheben und nutzen

Darüber hinaus stehen sowohl die Leerstandserhebung als auch -abgabe im Fokus. „Die Vorarbeiten sind fortgeschritten. Jetzt geht es darum, die gesetzlichen Grundlagen für eine Leerstandserhebung zu fixieren, damit den Gemeinden dieses wirksame Instrument der Wohnraummobilisierung in die Hand gegeben werden kann. Spätestens im November dieses Jahres wird dies soweit sein“, berichtet LR Tratter, der weiter ausführt: „Auch hinsichtlich der Leerstandsabgabe sind die Vorarbeiten angelaufen. Ich gehe davon aus, dass bis Ende des Jahres die notwendigen Expertisen für die Initiierung einer Leerstandsabgabe vorliegen.“

Bauverbot: Zusammenarbeit mit Gemeinden

Weiters soll für langjährig gewidmete Grundstücke eine Bebauung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein: Die Gemeinden sollen die Möglichkeit haben, die Voraussetzungen für eine Bebauung zu bestimmen – nur wenn diese erfüllt werden, kann gebaut werden. „Dahingehend setzen wir auf die bewährt gute Zusammenarbeit mit den Tiroler Gemeinden, die hier einen wesentlichen Beitrag leisten können. Im Zuge der geplanten Änderung des Tiroler Raumordnungsgesetzes sollen die Gemeinden dazu verpflichtet werden, jedes unbebaute aber gewidmete Grundstück im Detail zu prüfen. Durch ein sogenanntes Bauverbot besteht in weiterer Folge die Möglichkeit, die Bebauung dieser Grundstücke an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. Wenn die Gemeinden das bestehende Instrument des Bauverbotes künftig vermehrt anwenden, wird es jedenfalls zu einer positiven Entwicklung hin zum leistbaren Wohnen kommen, da dann über die Verwendung größerer unbebauter Grundstücke mitbestimmt werden kann.“

Ausstellung „Lebensräume – Mehrwert Gestaltung“

Aktuell findet für alle Interessierten eine Wanderausstellung der Dorferneuerung des Landes zur Gestaltung öffentlicher Räume statt. Die Ausstellung wurde am Landhausplatz eröffnet und wird über den Sommer laufend in die Bezirke verlegt. Derzeit ist sie am Kirchplatz in Reutte kostenlos und öffentlich zugänglich. Ab 20. Juli wandert sie nach Landeck.

 

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