18. Dezember 2019

Winter-Fahrverbote für Ausweichverkehr in Tirol

von Bettina Sax
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Im Sommer war durch den Ausweichverkehr für die heimische Bevölkerung teilweise an ein Durchkommen nicht mehr zu denken – im Bild das Ortszentrum
von Aldrans im Bezirk Innsbruck-Land. Daher wurden Fahrverbote eingeführt.
Ihr Fahrziel wollen die meisten Verkehrsteilnehmenden möglichst schnell erreichen. Bei auftretenden Verkehrsverzögerungen – die im Zeitalter der Digitalisierung bei Echtzeit-Navis am Handy oder im Fahrzeug dank GPS Übertragungen unmittelbar nach ihrem Eintreten angezeigt werden – versuchen viele FahrzeuglenkerInnen, diese zu umfahren.

Meist führt der Weg dann über umliegende Ortschaften und Dörfer – nicht selten aufgrund von Empfehlungen des Navigationsgerätes. Zum Leidwesen der dort ansässigen Bevölkerung, denn für sie bedeutet das verstopfte Gemeindestraßen, Verkehrslärm und Chaos. An ein Durchkommen für Einsatzkräfte ist teilweise nicht mehr zu denken.  
 

Fahrverbote in vier Tiroler Bezirken

 
Aus diesem Grund wurden im Sommer Fahrverbote für den Ausweichverkehr eingeführt. Zwar nicht auf exakt denselben Routen, aber unter den gleichen Voraussetzungen gibt es die Fahrverbote sowie Dosierregelungen auch im Winter – und zwar in den Bezirken Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land. Mit 21. Dezember 2019 treten diese in Kraft. FahrzeuglenkerInnen, die beispielsweise aufgrund einer Anlieferung oder eines Urlaubs bzw. Ausflugs ein Ziel in den betroffenen Regionen bzw. Ortschaften erreichen wollen, können dieses ungehindert anfahren.  
 

Fahrverbote für mehr Sicherheit

 
„Ausweichverkehr in den Dörfern kombiniert mit schwierigen Wetter- und Straßenverhältnissen, wie es im Winter häufig der Fall ist, machen ein Durchkommen oftmals nicht mehr möglich. Damit die Verkehrs- und Versorgungssicherheit dauerhaft gewährleistet ist, weiten wir die Fahrverbote auf den Landesstraßen auch auf den Winter aus. Denn der Sommer hat gezeigt, dass die Fahrverbote wirken und eine echte Entlastung für die Gemeinden bringen. Deshalb halten wir daran fest“, stellt LH Günther Platter klar. Durch Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs werden die Tiroler Wintersportgebiete weiterhin uneingeschränkt erreichbar sein. Die Fahrverbote wurden auf Basis einer intensiven Analyse und Beurteilung durch externe und landesinterne ExpertInnen festgelegt. „Auch wenn es für die FahrzeuglenkerInnen fallweise bedeutet, dass sie auf der Autobahn den Stau abwarten bzw. ausharren müssen und nicht über das umliegende Straßennetz ausweichen können, bedeuten die Fahrverbote für die Gemeinden eine sehr große Erleichterung: Sie werden maßgeblich vom Ausweichverkehr entlastet und können sich auf die Versorgungssicherheit vor Ort verlassen. Das ist unser Ziel – vor allem dann, wenn starker Reiseverkehr beim Urlauberschichtwechsel auftritt“, sagt Verkehrsreferentin LHStvin Ingrid Felipe und betont, dass es maßgeschneiderte, verkehrsbeschränkende Maßnahmen brauche, um die Bevölkerung sowie Gäste vor Ort zu entlasten und ihre Sicherheit gewährleisten zu können.
 
Die Fahrverbote gelten grundsätzlich von Samstag, 21. Dezember 2019, bis Ostermontag, 13. April 2020, jeweils samstags von 7 bis 19 Uhr und sonntags sowie an Feiertagen von 8 bis 17 Uhr. An folgenden Feiertagen gelten die Fahrverbote: 25. und 26. Dezember 2019, 1. und 6. Jänner 2020, 13. April 2020 (Ostermontag).
Der Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr ist ausgenommen.
 

Die Fahrverbote im Bezirk Schwaz

• L 7 Jenbacher Straße (Kasbacherstraße) in Fahrtrichtung Jenbach Entlastung der Ortsgebiete von Jenbach und Wiesing sowie des Gemeindegebiets von Eben am Achensee
 

Fahrverbote im Bezirk Reutte

• L 69 Reuttener Straße
• L 288 Pinswanger Straße (infolge des Fahrverbotes auf L 69)
• L 288-0-A1 Pinswanger Straße (Zubringer Reutte Nord) – Schließung der letzten Ausweichmöglichkeit vor Reutte Süd Damit wird verhindert, dass Ausweichende bei der Abfahrt Vils von der B 179 Fernpassstraße abfahren und die Route über die L 69 Reuttener Straße durch das Ortszentrum von Reutte bzw. Breitenwang als Alternativweg wählen.
 

Fahrverbote Innsbruck-Land

• Fahrverbot im Bereich der L 38 Ellbögener Straße Dosierampeln auf der B 182 Brennerstraße im Bereich nördlich von Matrei in Fahrtrichtung Süden und im Bereich südlich von Gries in Fahrtrichtung Norden. Entlastung der Ortschaften entlang der Brennerstraße wie Patsch, Mühlbachl oder Ellbögen.
 

Fahrverbote im Bezirk Kufstein

• L 211 Unterinntalstraße, L 295 Buchbergerstraße und alte Erler Straße
• Gemeindestraße Kufstein Endach/Krankenhaus
• Einsatz von Dosierampeln auf der
B 172 Walchseestraße Bereich Niederndorf für den Verkehr aus Richtung Walchsee und Richtung Niederndorf sowie aus Richtung Deutschland
B 175 Wildbichlerstraße Bereich Ebbs für den Verkehr aus Richtung Kufstein
B 173 Eibergerstraße Bereich Schwoich für den Verkehr Richtung Kufstein
B 171 Tiroler Straße Bereich Kufstein aus Richtung Deutschland bzw. Kirchbichl kommend (Kreisverkehr Inntaler) Entlastung der Ortsdurchfahrten von Langkampfen und Kufstein/Zell bzw. des Stadtgebiets von Kufstein sowie Sicherstellung der Erreichbarkeit des Krankenhauses Kufstein in allen Richtungen.
 
Vignettenbefreiung bei Kufstein Ab 15. Dezember braucht es für die Inntalautobahn A 12 ab der deutschen Grenze bis Kufstein-Süd keine Vignette mehr. LH Günther Platter hat sich maßgeblich für diese Mautbefreiung eingesetzt, die endlich die so dringende Entlastung für die Menschen in der Grenzregion Kufstein bringt. Der Nationalrat hat am 11. November den entsprechenden Beschluss gefasst, mit dem der durch die Mautpflicht verursachte Ausweichverkehr durch Kufstein endgültig der Vergangenheit angehört.

Alle Informationen im Überblick: www.tirol.gv.at/fahrverbote
 

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