03. Mai 2020

Unterstützung für ArbeitnehmerInnen

Beitrag teilen
Das Land Tirol an deiner Seite.
ArbeitnehmerInnen und ihre Familien, die aufgrund von Kurzarbeit und Jobverlust besonders von der Coronakrise betroffen sind, werden durch das Land Tirol und die Arbeiterkammer Tirol mit insgesamt 20 Millionen Euro unterstützt.

Die Mittel des Landes stammen aus dem eigens eingerichteten COVID-ArbeitnehmerInnenfonds. „Der Fonds stellt eine rasche und unbürokratische Soforthilfe zur Verfügung. Wir haben den Fördertopf um acht Millionen Euro auf insgesamt 18 Millionen Euro aufgestockt, um noch mehr Menschen in Tirol in ihrer corona-bedingten Notsituation zu unterstützen“, informiert Arbeitslandesrätin Beate Palfrader. Zusätzlich übernimmt die AK Tirol zwei Millionen Euro.

Anträge ab sofort stellen

Je nach Anzahl der Personen im Haushalt, Einkommensgrenzen und weiteren Förderrichtlinien werden Bezugsberechtigte mit einem Einmalzuschuss zwischen 300 und 600 Euro unterstützt. Pro Haushalt ist ein Antrag möglich. Anträge können ab sofort gestellt werden. Personen, die zwischen 15. März und 15. Juni ihren Arbeitsplatz verlieren, ihr Beschäftigungsausmaß verringern müssen oder wegen der Zugehörigkeit zu einer Corona-Risikogruppe Krankengeld beziehen und dadurch ein verringertes Haushaltseinkommen haben, können um den einmaligen Zuschuss ansuchen.

Rund 80.000 Personen in Tirol in Kurzarbeit

Insgesamt waren im März 2020 um 29.000 Personen mehr arbeitslos als im Vergleich zum März 2019. Über 8.500 Anträge von UnternehmerInnen auf Kurzarbeit liegen mit Stand Ende April vor. „Bei einer durchschnittlichen ArbeitnehmerInnenzahl von zehn pro Unternehmen ist deshalb davon auszugehen, dass bis Ende April für rund 80.000 Personen Kurzarbeit beantragt wird“, erklärt LRin Palfrader.

Fördervoraussetzungen

Um eine einmalige Auszahlung aus dem COVID-ArbeitnehmerInnenfonds zu erhalten, muss neben dem Hauptwohnsitz in Tirol ein Arbeitsplatzverlust bzw. eine Arbeitseinkommensverringerung im Zuge der Coronakrise bestehen. Auch eine Verringerung des Nettohaushaltseinkommens um circa 30 Prozent gilt als Voraussetzung. Eine Antragstellung ist bis 30. Juni 2020 möglich.
Förderstelle: Land Tirol Verein Netzwerk Tirol hilft Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: 0512 508 2005 covid.arbeitnehmerfonds@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/covid-arbeitnehmerfonds
 

Letzte Ausgaben