12. Juli 2021

Meine eigenen vier Wände!

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Die Tiroler Landeszeitung berichtet über kürzlich beschlossene Maßnahmen in der Wohnbauförderung.

Die neue Wohnbauförderung macht’s möglich: Leistbares Wohnen – im Speziellen für Menschen unter 35 Jahren.  Familie Maier freut sich – endlich hat es geklappt mit dem Wohnungskauf. Die vierköpfige Familie mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro bezieht bald ihr neues 95 Quadratmeter großes Zuhause in Hall. Durch die neue Förderung des Landes bekam sie einen Kredit über 24.000 Euro und darüber hinaus einen Zuschuss „Junges Wohnen“ über 18.000 Euro, den sie als Anzahlung nutzen konnte.
Ebenfalls glücklich ist Frau Müller, denn sie hat ihre erste Wohnung gekauft. Sie erhält vom Land einen Kredit von 15.000 Euro plus den Zuschuss „Junges Wohnen“ in der Höhe von 8.000 Euro. „So kann ich mir tatsächlich eine eigene Wohnung leisten“, freut sich die 25-Jährige. Möglich macht dies das neue 47 Millionen Euro schwere Wohnbaupaket des Landes Tirol. „Ich habe bei meinem Amtsantritt versprochen, dass wir an allen Schrauben drehen werden, um Wohnen in Tirol leistbar zu machen.  Nun haben wir erneut Maßnahmen gesetzt, um diesem Ziel näher zu kommen“, ist Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader überzeugt.

Wohnen für junge Menschen

Gerade junge Menschen sollen von der neuen Wohnbauförderung profitieren, denn sie sind im besonderen Maße von den hohen Wohnkosten betroffen. Das betrifft auch das studentische Wohnen in der Landeshauptstadt – sechs Projekte werden bereits umgesetzt. Dafür nimmt das Land 50 Millionen Euro in die Hand. Nach dem Modell des 5- Euro-Wohnens wird es auch sogenannte „Starterwohnungen“ geben, wodurch junge Menschen zu günstigen Konditionen eine Wohnung mieten können.
Zu den neuen Förderungen gehört die „Subjektförderung light“, wodurch künftig neue und gebrauchte Wohnungen unterstützt werden. Personen unter 35 Jahren bekommen darüber hinaus den einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss „Junges Wohnen“.
Neben dem Schwerpunkt auf „Junges Wohnen“ gibt es noch eine Reihe weiterer Maßnahmen wie beispielsweise eine um zehn Quadratmeter erweiterte förderbare Nutzfläche für das Home-Office. Darüber hinaus wird die sogenannte Mietpreiskurve gesenkt: Das bedeutet, die Rückzahlungskonditionen von Wohnbauförderungsdarlehen werden neu festgelegt. Künftig steigt bei Neubauten die Mietbelastung im Laufe der Jahre nur mehr wenig an.
Schließlich wird aufgrund der hohen Baukosten der Kostenrahmen flexibler gestaltet. „Das ist in der derzeitigen Situation notwendig, damit der Bau von geförderten Wohnungen nicht verzögert oder gar unmöglich gemacht wird“, betont LRin Palfrader.
Für Fragen und weitere Informationen stehen die MitarbeiterInnen der Abteilung Wohnbauförderung gerne zur Verfügung.

Kontakt: Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
 

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