16. Mai 2022

Mehr zum Leben

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Entlastungsmaßnahmen des Bundes für Familien.
Zahlreiche Initiativen, Reformen, neue Förderungen und Unterstützungsleistungen wurden auch vonseiten des Bundes initiiert, um Mittelstand, GeringverdienerInnen und Familien zu entlasten.

Familien
+ 25 Prozent beim Familienbonus (erstmalige Berücksichtigung: 1. Juli 2022) Der Familienbonus wird von bisher 1.500 Euro um 25 Prozent auf 2.000 Euro pro Jahr und Kind angehoben. Für Kinder über 18 Jahren beträgt der Bonus nun 650 Euro statt bisher 500 Euro. Zudem wird der Kindermehrbetrag von 250 auf 450 Euro erhöht.
Diesen Bonus erhält man im Rahmen des jährlichen Lohnsteuerausgleichs bzw. der ArbeitnehmerInnenveranlagung vom Finanzamt oder er wird direkt bei der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt.

  • Familienbeihilfe
Jede Familie mit Lebensmittelpunkt in Österreich hat ein Recht auf die Familienbeihilfe. Diese beträgt je nach Alter des Kindes zwischen 114 Euro und 165,10 Euro pro Monat und erhöht sich bei mehreren Kindern. Bei Geburt eines Kindes wird die Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt – sie kann in anderen Fällen auch beim Finanzamt (vor Ort und online) beantragt werden. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird zusätzlich ein Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt 58,40 Euro pro Kind und muss nicht gesondert beantragt werden.
Mit der im September ausgezahlten Familienbeihilfe erhalten Familien jährlich 100 Euro zusätzlich als Schulstartgeld für jedes Kind zwischen sechs und 15 Jahren.
  • Familienhärteausgleichsfonds (Überbrückungshilfen)
Befindet sich eine Familie unverschuldet in einer finanziellen Notsituation, die durch ein besonderes Ereignis (beispielweise Krankheit, Behinderung oder Todesfall) ausgelöst wurde, so kann mittels Antragsformular um Unterstützung aus dem Familienhärteausgleichsfonds angesucht werden.
Sie haben Fragen zum Familienhärteausgleich? Informationen erhalten Sie beim Familienservice des Bundesministeriums unter 0800 240 262.
Weitere Leistungen für Familien:
  • Familienzeitbonus:
Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.
  • Schulbuchaktion:
Damit alle SchülerInnen mit den notwendigen Lehrbüchern für das jeweilige Schuljahr ausgestattet sind, übernimmt der Bund einen Großteil der Kosten für Schulbücher. Eltern bezahlen jeweils einen kleinen Selbstbehalt.
  • Freifahrt und Fahrtenbeihilfe:
SchülerInnen und Lehrlinge, die Familienbeihilfe erhalten, werden bei den anfallenden Kosten für Öffi-Tickets unterstützt. In Tirol gibt es dafür die kostengünstigen SchulPlus-Tickets und LehrPlus- Tickets oder die regulären Schulund Lehrtickets, die den Weg von zuhause zur Schule bzw. Lehrstätte umfassen. Der Selbstkostenbeitrag beträgt 19,60 Euro für das gesamte Schuljahr.
Weitere Informationen und Beratung, unter anderem auch über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien, finden Sie unter www.bundeskanzleramt.gv.at/familie.

Erwerbstätige | Angestellte und Kleinunternehmen
  • Lohn- und Einkommenssteuer
Im Jahr 2020 wurde die Lohn- und Einkommenssteuer in der untersten Tarifstufe um fünf Prozent gesenkt. Das heißt, dass man bei einem Jahreseinkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro nun 20 statt bisher 25 Prozent Lohn- und Einkommenssteuer bezahlt.
Ab Mitte 2022 tritt die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer für die zweite Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent in Kraft – bei einem Jahreseinkommen von bis zu 31.000 Euro zahlt man also bis zu 650 Euro weniger an Steuern pro Jahr. Da die Änderung im Juli 2022 in Kraft tritt, gilt für das gesamte Jahr 2022 ein Mischsteuersatz von 32,5 Prozent.
Ab 2023 folgt die Steuersenkung für die dritte Tarifstufe von 42 auf 40 Prozent.
  • Entlastung von GeringverdienerInnen
ArbeitnehmerInnen und Pensionist- Innen mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten rückwirkend ab 2021 einen höheren Verkehrsabsetzbetrag („SV-Bonus“) bzw. einen höheren Pensionistenabsetzbetrag. Das bedeutet konkret rund 250 Euro weniger an Abgaben pro Jahr. Bereits in diesem Jahr profitieren rund vier Millionen BürgerInnen in Österreich von dieser Erhöhung.
Weitere Entlastungen für ArbeitnehmerInnen und Unternehmen:
  • Gewinnbeteiligung:
Seit 1. Jänner 2022 können ArbeitgeberInnen zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt eine Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei an ihre MitarbeiterInnen auszahlen.
  • Abschreibungen:
Im Lohnsteuerausgleich bzw. in der ArbeitnehmerInnenveranlagung können ab 1. Jänner 2023 statt bisher 800 Euro nun bis zu 1.000 Euro für geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden.
  • Gewinnfreibetrag:
Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags wird von 13 auf 15 Prozent erhöht. Davon profitieren Einzel- sowie Klein- und Mittelunternehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bmf.gv.at/entlastung.

Wohnen & Energie
Auch im Bereich Sanierung und Heizung gibt es neben den Landesförderungen viele Unterstützungsleistungen vonseiten des Bundes. Informieren Sie sich unter www.umweltfoerderung.at

 
 

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