25. Mai 2023

Freistellungsmöglichkeiten in der häuslichen Pflege

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Für die häusliche Pflege von Angehörigen gibt es die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit.
Viele Menschen nehmen hohe Belastungen in Kauf, um pflegebedürftigen Angehörigen ein Altern und Sterben in Würde zuhause zu ermöglichen.

Mit der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit können Frauen und Männer insbesondere im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer/ eines Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit freigestellt werden.

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Während dieser gilt ein Motivkündigungsschutz. Das heißt, dass eine Kündigung aufgrund der Inanspruchnahme der Pflegekarenz oder der Pflegeteilzeit bei Gericht angefochten werden kann.

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit umfasst zwei Wochen. Per Vereinbarung mit der/dem ArbeitgeberIn kann die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit verlängert werden. Kommt keine Vereinbarung zustande, so besteht ein Anspruch auf Pflegekarenz/Pflegeteilzeit für bis zu weitere zwei Wochen (insgesamt vier Wochen). Die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit können für eine Dauer von ein bis maximal drei Monaten mit der/dem ArbeitgeberIn vereinbart werden. Bei der Pflegeteilzeit kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Woche reduziert werden.

Pflegekarenzgeld

Für die Dauer der Pflegekarenz kann das Pflegekarenzgeld bezogen werden – bei der Pflegeteilzeit wird es jeweils anteilig ausbezahlt. Nehmen mindestens zwei Personen für unterschiedliche Zeiträume eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für dieselbe Person in Anspruch, erhöht sich der maximale Bezug von drei auf sechs Monate.

Voraussetzungen:
- Pflegestufen: für nahe Angehörige ab Pflegestufe 3, für demenzerkrankte oder minderjährige nahe Angehörige ab Pflegestufe 1
- Schriftliche Vereinbarung der Pflegekarenz/ Pflegeteilzeit mit der/dem ArbeitgeberIn
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten in einem Betrieb mit mehr als fünf MitarbeiterInnen oder Abmeldung des Bezugs des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe

Antrag: Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Sozialministeriumservice (www.sozialministeriumservice.at). Mittels Bürgerkarte/Handysignatur (ID Austria) kann das Pflegekarenzgeld online beantragt werden.
 

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