Fragen und Antworten zur „Impfaktion – Schulen“

Warum wurden die Impftage an den Schulen eingeführt?
Die Impftage dienen dazu, den SchülerInnen die Teilnahme am Impfprogramm so einfach wie möglich zu machen. Impfstoffe stehen nun – anders als im vergangenen Schuljahr – in ausreichender Zahl zur Verfügung. Allen Personen ab zwölf Jahren kann eine Corona- Schutzimpfung angeboten werden. Eine Impfung verringert das Risiko, selbst (schwer) zu erkranken, mit großer Wahrscheinlichkeit.

Wer kann an dieser Impfaktion teilnehmen?
Die Impfungen richten sich an SchülerInnen ab zwölf Jahren und sind freiwillig.

Welcher Impfstoff wird geimpft?
Es wird der von den europäischen Behörden für Kinder ab zwölf Jahren zugelassene Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft.

Wann finden die Impfungen statt?
Die Impfungen finden während der Unterrichtszeit statt. Die Erstimpfungen beginnen ab der zweiten Schulwoche, die Zweitimpfungen werden zwischen 21 und 28 Tagen später angesetzt. Die genauen Termine werden rechtzeitig von den jeweiligen Schulen bekannt gegeben. Während der Impfaktion werden die SchülerInnen von den Lehrpersonen beaufsichtigt.

Wie funktioniert die Anmeldung für die Impfaktion?
Kinder unter 14 Jahren benötigen für die Anmeldung zur Impfaktion das schriftliche Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Jugendliche ab 14 Jahren können nach Vorgabe des Bundes selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen und unterfertigen die Einverständniserklärung daher selbst. Die vollständig ausgefüllten Einverständniserklärungen werden bis spätestens Freitag, 17. September 2021, in der jeweiligen Schule abgegeben.

Wie kommen die SchülerInnen zum Impfstandort?
Die Schulen organisieren zu den vereinbarten Impfterminen Transportmöglichkeiten zu den nächstgelegenen Impfzentren. Auch für die Zweitimpfungen werden solche von den Schulen zu den Impfzentren und zurück organisiert.

Was kostet die Teilnahme an der Impfaktion?
Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig.

Was müssen die SchülerInnen zur Impfung mitnehmen?
Zu beiden Impfterminen müssen die SchülerInnen ihre E-card (bzw. österreichische Sozialversicherungsnummer), den gelben Impfpass (sofern vorhanden) sowie das ausgefüllte und unterfertigte Aufklärungsblatt mitbringen. Hier können Sie den Aufklärungs- und Dokumentationsbogen herunterladen: www.tirol.gv.at/schulimpfen

Impfbereite SchülerInnen sind beim Erst- oder Zweittermin verhindert – was tun?
Sollten SchülerInnen beim Ersttermin – beispielsweise wegen einer Erkrankung – verhindert sein, können sie die erste Impfung bei den von den Schulen organisierten Zweitterminen erhalten. Die zweite Impfung sollten die betreffenden SchülerInnen dann bei den Impfterminen ohne Anmeldung in Impfzentren oder bei einer/einem niedergelassenen Ärztin/ Arzt wahrnehmen. Sind SchülerInnen beim Zweittermin verhindert, müssen sie die zweite Impfdosis an einem anderen Datum nachholen – entweder selbstständig im Rahmen der Impfmöglichkeiten in Impfzentren oder nach Rücksprache mit den HausärztInnen. Neben den Impftagen in den Schulen haben SchülerInnen ab zwölf Jahren – wie die gesamte Bevölkerung – weiterhin die Möglichkeit, in den Impfzentren des Landes die kostenlose Schutzimpfung zu erhalten. Informationen dazu finden sich auf Seite 3. Es gilt zu beachten, dass Kinder unter 14 Jahren außerhalb der Impftage in den Schulen nach Vorgaben des Bundes von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten begleitet werden müssen. Wird eine Impfung in den Impfzentren bzw. bei den HausärztInnen gemacht, muss das Aufklärungsblatt neuerlich unterzeichnet werden. Mehr Informationen zu den Impfterminen ohne Anmeldung sowie den Standorten der Impfzentren finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolimpftohneanmeldung

Welche Impfreaktionen gibt es bei Kindern und Jugendlichen?
Wie bei Erwachsenen können auch bei Kindern und Jugendlichen nach einer Corona-Schutzimpfung Reaktionen des Körpers auf den Impfstoff auftreten, die gewöhnlich innerhalb weniger Tage von selbst wieder enden. Die Reaktionen sind ähnlich jenen, die Erwachsene nach der Impfung zeigen und ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff. Nach der Impfung mit dem mRNAImpfstoff kann es als Zeichen der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu Lokal- und Allgemeinreaktionen kommen. Diese Reaktionen treten meist innerhalb von zwei Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger als ein bis zwei Tage an. Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen waren Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und Frösteln, Gelenkschmerzen oder Fieber. Die Impfreaktionen sind zumeist mild oder mäßig ausgeprägt und treten etwas häufiger nach der zweiten Impfung auf. Bei Kindern und Jugendlichen treten diese Impfreaktionen insgesamt etwas häufiger auf als bei Erwachsenen.

Sind Impfkomplikationen möglich?
Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich belasten. Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – Komplikationen nicht ausgeschlossen werden. Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Hausärztin/ Hausarzt. Bei schweren Beeinträchtigungen begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche Behandlung. Nebenwirkungen sind meldepflichtig.

Wo gibt es medizinische Informationen zur Impfung?
Medizinische Informationen zur Impfung enthält das Aufklärungsblatt, das unterfertigt und abgegeben werden muss. Dieses findet sich unter www.tirol.gv.at/schulimpfen
Für weitere Fragen zu Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe steht die Infoline „Coronavirus“ der AGES kostenlos unter der Telefonnummer 0800/555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr, zur Verfügung.
Umfassende Informationen zur Impfung – auch in Fremdsprachen – finden sich auf der Website des Gesundheitsministeriums unter www.sozialministerium.at.
 

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